Gefahrenabwehrverordnung bei der Schifferstadter Straßenfastnacht
Keine branntweinhaltigen Getränke, kein Glas – für die Straßenfastnacht am Sonntag, 23. Februar hat die Stadt Schifferstadt wie in den letzten Jahren auch eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass es an diesem Sonntag von 9 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 5 Uhr, auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen verboten ist, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch keine Mischgetränke) zu konsumieren und mitzuführen. Außerdem ist das Mitführen und die Verwendung von Glasbehältnissen (z.B. Flaschen, Gläser) auf dem Festgelände rund um den Schillerplatz nicht gestattet. Um Müll zu vermeiden, gibt es in diesem Jahr erstmalig Mehrwegbecher aus stabilem Plastik.
Der Bereich, in dem die Gefahrenabwehrverordnung gültig ist, wird wieder durch Hinweistafeln im Stadtgebiet markiert. Das Verbot gilt natürlich nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen. Die Bekanntmachung dieser Verordnung finden Interessierte auf der städtischen Website www.schifferstadt.de. Die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Schifferstadt wünscht allen Narren eine friedliche und fröhliche Straßenfastnacht.
Autor:Tatjana Rau aus Schifferstadt |
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