Betrüger am Telefon und im Internet
Mehrere Fälle im Rhein-Pfalz-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis. Gleich mehrfach waren, wie die Polizei vermeldet, in den vergangenen Tagen im Rhein-Pfalz-Kreis wieder Telefon- und Internetbetrüger am Werk.
Otterstadt: Eine bislang unbekannte Täterin rief am 17. Februar bei einem 91-jährigen Herren aus Otterstadt an und gab sich als dessen Enkeltochter aus, die dringend 47.000 Euro für den Kauf einer Immobilie benötige. Aufgrund geschickter Gesprächsführung glaubte der hilfsbereite Herr der Anruferin zunächst und legte sogar seine finanziellen Möglichkeiten offen. Nachdem die Anruferin zusagte, jemanden vorbeizuschicken, der mit dem Herrn zu einer Bank fahren wolle und daraufhin das Gespräch mit dem Versprechen, sich wieder zu melden beendete, rief der 91-Jährige glücklicherweise seinen Enkelsohn an, um sich nach der Situation der Enkeltochter zu erkundigen. Der Betrugsversuch konnte dadurch erkannt werden und man verständigte die Polizei. Da es im ganzen Bundesgebiet in der Vergangenheit schon zu mehreren erfolgreichen Betrügen dieser Art mit Hohen Sach- und Vermögensschäden gekommen ist, bittet die Polizei um äußerste Vorsicht bei solchen Anrufen, wobei angebliche Familienmitglieder oder vermeintliche Polizeibeamte um Geld oder Wertsachen fragen. Sollten sie einmal einen solchen Anruf erhalten, zögern sie nicht, ihre Polizei zu verständigen.
Schifferstadt: Im Laufe des Mittwochs kam es in Schifferstadt zu zwei versuchten Trickbetrugen. Im ersten Fall bekam ein Ehepaar ein Anruf von einer angeblichen Tante, die dringend mehrere Tausend Euro benötige. Der Mann, der das Telefonat führte, erkannte den Betrugsversuch sofort und vereinbarte mit der Anruferin, dass sie das Geld bei ihnen abholen könne. Seine Frau rief in der Zwischenzeit bei der Polizei an, die sich dann zur verabredeten Zeit in der Nähe aufhielt. Es kam aber niemand. Immerhin ist so kein Schaden entstanden. Im zweiten Fall hat eine Frau einen Anruf erhalten, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie bei Eurojackpot eine beträchtliche Summe gewonnen hätte. Ein Notar würde am Abend mit dem Gewinn bei ihr vorbeikommen, sie müsse vorher nur eine Gebühr überweisen. Die Frau durchschaute den Betrugsversuch ebenfalls sofort und informierte die Polizei. Auch hier kamen die Beamten im entsprechenden Zeitraum vor Ort. Es erschien aber auch hier niemand. Ein Schaden ist ebenfalls nicht entstanden.
Neuhofen: Die Polizei rät zur Vorsicht bei "Internet-Schnäppchen", insbesondere dann, wenn sie bei Online-Plattformen angeboten werden, von denen man noch nie zuvor gehört hat. Eine Frau aus Neuhofen beispielsweise ist auf eine Spülmaschine aufmerksam geworden, die für einen sehr günstigen Preis angeboten wurde. Sie überwies den Kaufpreis auf das Bankkonto, das auf der Plattform angegeben war. Im Nachhinein stellte sie bei einer Recherche im Internet fest, dass es sich bei der Plattform um einen betrügerischen "Fake-Shop" handelt. Die Verbrauchschutzzentrale warnte davor. Der Dame gelang es die Überweisung bei ihrer Bank noch zu stoppen, sodass ihr kein Schaden entstanden ist. Die Polizei empfiehlt, sich immer vor dem Bezahlen über den jeweiligen Shop zu informieren und vor allem bei vermeintlichen Schnäppchen besondere Vorsicht walten zu lassen.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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