Änderung der Gefahrenabwehrverordnung genehmigt
Hundekotbeutel sind mitzuführen
Der Stadtrat hat im letzten Jahr beschlossen, dass künftig alle Hundehalter für die vollständige Beseitigung von Hundekot geeignete unbenutzte Hundekotbeutel mitzuführen haben. Nun wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier die entsprechende Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung genehmigt und tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Verpflichtung betrifft das gesamte Gebiet von Schifferstadt, also nicht nur den bebauten Ortsteil, sondern auch die Feld- und Waldgebiete.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hundebesitzer die sogenannte „Gassi-Dudd“, also ein kleiner Behälter mit etwa 20 Tüten, gerne im Rathaus an der Info-Theke kostenlos abholen können. Dieser kann dann einfach an der Leine oder am Halsband befestigt werden und ist somit jederzeit „einsatzfähig“.
Autor:Katrin Pardall aus Schifferstadt |
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