Unterstützung für Familien in der Corona-Krise
Lohnersatz bei Schul- und Kitaschließung
Rhein-Pfalz-Kreis. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus fordern die Bevölkerung heraus - vor allen Dingen Frauen in Bezug auf Betreuung der Kinder. Viele müssen aufgrund der Schul- und Kitaschließungen kurzfristig der Arbeit fernbleiben – ein Ende ist momentan noch nicht in Sicht. Die Folgen für alle ist ein drohender Verdienstausfall. Davon betroffen sind vor allem die Mütter.
Die Gleichstellungsbeauftragten des Rhein-Pfalz-Kreises weisen darauf hin, dass der Bundestag am 25. März das Infektionsschutzgesetz dahin gehend geändert hat, dass in diesem Fall finanzielle Hilfen angeboten werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert die geplante Gesetzesänderung:
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen.
Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist,
• dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter zwökf Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
• dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.
Die Gesetzesänderung soll Ende März 2020 in Kraft treten.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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