Noch bis 12. März die Briefwahl für die Landtagswahl beantragen
Bis Freitag, 12. März 2021 um 18 Uhr können Schifferstadterinnen und Schifferstadter noch ihre Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März beantragen. Die verschlossenen Wahlbriefe können bis spätestens Sonntag, 14. März 2021, 15 Uhr am Rathaus, Marktplatz 2, eingeworfen werden.
„Bitte nutzen Sie die Chance und wählen Sie per Briefwahl“, ruft Bürgermeisterin Ilona Volk die Bürgerinnen und Bürger auf. „Es ist nicht nur einfach und bequem von daheim aus seine Stimme abzugeben – sie schützen damit auch sich selbst und unsere freiwilligen Wahlhelferinnen und -helfer.“ Für die Landtagswahl sind 14.501 Schifferstadterinnen und Schifferstadter wahlberechtigt. Zuletzt (Stand: 3. März 2021) lag die Briefwahlquote bei 68,4 Prozent.
Wie komme ich jetzt noch schnell an meine Briefwahlunterlagen?
Hier haben Sie drei einfache und vor allem kontaktlose Möglichkeiten:
1. Nutzen Sie die Ihnen postalisch zugesandte Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Formular. Dies kann ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 11. März 2021 um 18 Uhr am Rathaus eingeworfen werden.
2. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen bis spätestens Dienstag, 9. März über die Homepage der Stadt Schifferstadt www.schifferstadt.de – klicken Sie dort auf „Wahlschein online beantragen“.
3. Wer bis 11. März 2021 um 18 Uhr eine E-Mail an wahlen@schifferstadt.de sendet, gibt darin Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer an. Beide stehen auf der Wahlbenachrichtigung.
Sobald die Stadtverwaltung eine dieser Alternativen erreicht, bekommen Sie Ihre Briefwahlunterlagen umgehend zugestellt.
Bis wann ist die Briefwahl möglich?
Der rote, verschlossene Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 14. März 2021, 15 Uhr am Rathaus eingeworfen werden. Andernfalls können die Stimmen leider nicht mehr in die Auszählung aufgenommen werden.
Kann ich meine Stimme auch vor Ort abgeben?
Ja, noch bis zum Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr können Sie die Briefwahl im Wahlbüro beantragen und dabei auch direkt in einer Wahlkabine die Briefwahl vollziehen und abgeben. Zum Schutz vor dem Coronavirus wurde das Briefwahlbüro aus dem Rathaus in das Stadtarchiv im Fraktionshaus, Kirchenstraße 20, verlegt. Geöffnet hat es Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Am Freitag, 12. März, ist das Büro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt.
Zur Vermeidung von Kontakten und damit zur Eindämmung des Coronavirus´ rät die Stadtspitze jedoch dringend von dieser Option ab. „Aus Rücksicht auf die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bitten wir darum, nur in Ausnahmefällen persönlich zur Abgabe der Briefwahlunterlagen zu erscheinen“, sagt Volk.
Es muss kein Termin vereinbart werden, Bürger müssen aber „aufgrund der umfangreichen Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten“ rechnen. Sie müssen ihre Personalien angeben und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Stoßzeiten sind Warteschlagen im Freien nicht zu vermeiden.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für andere abzuholen, ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Der Bevollmächtigte darf das aber für maximal vier Wahlberechtigte erledigen, muss das der Verwaltung schriftlich versichern und sich mit Personalausweis identifizieren. Die Vorlage für die Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.
Wahltag: Sonntag, 14. März
In den Wahllokalen wird ein Hygienekonzept des Landeswahlleiters umgesetzt für die nach der zu erwartenden hohen Briefwahlquote „verbleibenden“ Urnenwähler: Händedesinfektion vor dem Wahllokal, Tragen einer medizinischen Maske im Wahlraum, Spuckschutzscheiben bei der Registrierung, Desinfektion des Wahltisches nach jeder Nutzung der Wahlkabine. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden. „Unsere dringende Bitte an die Wähler ist, für die Stimmabgabe ihren eigenen Stift mitzubringen“, sagt Volk.
Wahllokale in Schifferstadt
Insgesamt sind in den acht Wahllokalen im Stadtgebiet knapp 100 Personen, unter anderem als Wahlvorsteher oder Schriftführer, tätig. 16 Schriftführer stellt die Stadtverwaltung. Von den sechs in Schifferstadt vertretenen Parteien und Wählervereinigungen, die auch für den Landtag kandidieren, unterstützen 52 Mitglieder als Wahlhelfer. Hinzu kommen 30 Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig auf die Wahlhelferaufrufe der Stadt gemeldet hatten. „Ein großes Dankeschön geht an die zahlreichen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfer – ohne ihren Einsatz wäre unser aller im Grundgesetz verankertes Wahlrecht nicht umsetzbar“, sagt Volk. Zur Sicherheit des Einsatzes der beteiligten Helferinnen und Helfer wird ihnen eine Schnelltestung vor und einige Tage nach der Wahl angeboten.
Ich habe noch Fragen zum Ablauf der Landtagswahl – an wen kann ich mich wenden?
Für Fragen steht Sabine Wegner, Leiterin des Bürgerservice, unter 06235 / 44311 gerne zur Verfügung. Näheres zur Landtagswahl auch auf der Website des Landeswahlleiters: www.wahlen.rlp.de.
Autor:Tatjana Rau aus Schifferstadt |
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