Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Persönliche Vorsprache nur mit Termin
Rhein-Pfalz-Kreis. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis öffnet die Dienstgebäude ab Montag, 11. Mai, schrittweise wieder stärker für den Publikumsverkehr zu den üblichen Öffnungszeiten. Zur Sicherheit der Mitarbeiter sowie für Besucher ist jedoch weiterhin eine telefonische oder elektronische Terminvereinbarung erforderlich. Dies dient auch zur besseren Steuerung des Besucheraufkommens. Eine persönliche Vorsprache zu einem Anliegen ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die Dienstgebäude nur noch mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer sogenannten Alltagsmaske betreten werden dürfen. Gemäß der Ausnahmeregelung des Landes Rheinland-Pfalz müssen Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen eine Verwendung einer Maske wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, keine Maske tragen. Außerdem ist der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren.
Weiterhin soll in die Dienstgebäude nur einzeln und nach Aufforderung Einlass am Haupteingang gewährt werden. Innerhalb des Kreishauses werden die angemeldeten Besucher in einem Wegesystem geführt, die Ausgänge sind entsprechend ausgeschildert. Es wird darum gebeten, die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen, um Wartezeiten und längere Aufenthalte im Dienstgebäude zu vermeiden. Selbstverständlich gelten nach wie vor die allgemein gültigen Hygienebestimmungen wie Desinfizieren der Hände und Einhalten der Hust- und Nies-Etikette. Bürgerinnen und Bürger mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen sollen generell die Dienstgebäude nicht betreten.
„Wir arbeiten vorsichtig an einer schrittweisen Öffnung aller Bereiche innerhalb der Dienstgebäude der Kreisverwaltung. Die in den letzten Wochen geforderten Terminvereinbarungen haben sehr gut funktioniert, so dass wir zur Sicherheit aller Beteiligten weiterhin daran festhalten werden. Bitte haben Sie Verständnis für die Vorgaben, die dem Schutz von uns allen dienen“, so Landrat Clemens Körner.
Im Allgemeinen gelten folgende Öffnungsvoraussetzungen für die Dienstgebäude der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis: Das Kreishaus am Europaplatz und das Dienstgebäude in der Dörrhorststraße sind nur nach Terminvergabe innerhalb der üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Termine können beim Sachbearbeiter vereinbart werden. Kontaktdaten zu den jeweiligen Bereichen und Personen sind auch auf www.rhein-pfalz-kreis.de zu finden. Unter 0621 5909-0 kann man sich außerdem zu den zuständigen Mitarbeitern verbinden lassen. ps
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