Schifferstadt - Generationenpark
Seniorenbeirat benennt Eckpunkte für weitere Beratung
Die Neugestaltung des Stadtfriedhofs hin zu einem Generationenpark ist eines der wichtigen Themen im „Projekt Soziale Stadt“. Schon 2016 hat der Stadtrat das Ziel im „Integrierten Handlungskonzept der Stadt Schifferstadt“ festgeschrieben. Die Idee, die Freifläche als Potential zu nutzen und einen innerstädtischen Park an der Stelle zu entwickeln hat den Seniorenbeirat seit längerem beschäftigt. Bislang wurde im Ausschuss „Generationen und Soziales“ über dieses Projekt nicht diskutiert. Im letzten Ausschuss „Soziale Stadt“ wurde das Thema dann erstmals in einem Ausschuss aufgegriffen. Beschlossen wurde die Aufteilung in einen „Erholungsbereich“ und einen „Erlebnisbereich“. Für die weitere Diskussion hat der Seniorenbeirat einige Anmerkungen zusammengefasst, die im Folgenden aufgeführt werden: Die Zielsetzung ist es: Mittels einer Bedarfsanalyse sollte geklärt werden, welche Personengruppe besonders erreicht werden soll. Attraktive Angebote für alle denkbaren Nutzungen (Jugendliche, Kleinkinder, Familien, Seniorinnen und Senioren, sportlich ambitionierte Personen, physisch oder psychisch eingeschränkte Menschen oder Personen mit Vorliebe für geselliges Zusammensein) werden nicht gleichzeitig zu erreichen sein. Um hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewährleisten, sollten auch Vereine, Religionsgemeinschaften, Schulen und Kindergärten eingebunden werden.
Zum Erlebnisbereich teilt der Seniorenbeirat, vertreten durch Vorsitzenden Bernd Wittich, wie folgt mit: Die Trainings- und Spielgeräte im Erlebnisbereich sollten die Möglichkeit bieten, Menschen jeden Alters, jeder Herkunft, Trainierten und Untrainierten eine Möglichkeit ihre Freizeit sinnvoll und gesundheitsorientiert zu gestalten.
Für Schulen und Kindergärten könnte das Bewegungsangebot eine Ergänzung zum Sportunterricht darstellen, da hierbei wenig Vorbereitungszeit anfällt. Das Angebot für Kinder und Familien sollte so geplant werden, dass es dem Verlust des natürlichen Bewegungsraumes der Kinder entgegenwirkt.
Das Angebot für Seniorinnen und Senioren sollte der gesundheitlichen Prävention und insbesondere der Bewegungsförderung dienen.
Des Weiteren sollte geprüft werden, ob zumindest zu Beginn ein „Kümmerer“ für Belebung und Betreuung sorgt.
Über den Erholungsbereich teilt der Seniorenbeirat folgende Überlegungen mit: Ein behindertengerechtes WC, ein Trinkbrunnen, Sonnen- und Schattensitzgelegenheiten und geeignete Tische und Bänke sind Mindestausstattungsmerkmale für den Erholungsbereich.
Kommunikations-Inseln und Ruhe-Inseln könnten den Erholungsraum vielseitiger machen. Dadurch könnten Angebote mit „Oasencharakter“ entstehen. Sitzbänke sollten mit Rückenlehnen und Armlehnen ausgestattet sein.
Es sollte geprüft werden, ob die Nutzung als „Grill- bzw. Feiergelegenheit“ wirklich zugelassen sein soll.
Zur Gestaltung gibt der Seniorenbeirat folgende Hinweise: Die Verkehrswege sollten so gestaltet sein, dass diese keine Personengruppen ausschließen. Z. B. stufenfreier Zugang zum Parkgelände.
Rad fahren oder Roller fahren sollte grundsätzlich ausgeschlossen sein. Demzufolge sollten Abstellmöglichkeiten berücksichtigt werden. Das Grünkonzept bzw. Gestaltungskonzept sollte die ganzjährige Nutzung unterstützen (z. B. Laubfall vermeiden) und allwettertauglich sein.
as Konzept für das vorhandene Gebäude sollte variable Nutzungen zulassen (z. B. Cafe, Bistro, kulturelle Veranstaltung, Regenschutz).
Das Beleuchtungskonzept sollte „Angsträume“ ausschließen.
Die Öffnung der Mauer würde das Sicherheitsgefühl stärken und den Straßenraum mit dem Park verbinden.
Erholungs- und Erlebnisbereich sollten gärtnerisch/baulich getrennt werden.
Autor:Susanne Schmitt aus Schifferstadt |
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