Weitere Kosten für Kita- und Schulkinder entfallen im April
Für den Monat April entfallen die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Schulen sowie der Beitrag für die Schülerbetreuung. Das hat die Stadtverwaltung Schifferstadt heute beschlossen. Anfang der Woche hatte der Kreisausschuss bekanntgegeben, dass den Eltern im April die Beiträge für alle Krippen- und Hortplätze in den Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis erlassen werden, da alle regulären Betreuungsangebote bis zum 19. April 2020 entfallen müssen. Der Kostenerlass für Verpflegung, Schulbetreuung und Krippen- und Hortplätze gilt nicht in den Fällen, in denen eine Notbetreuung erfolgt.
Die Stadtkasse setzt die betreffenden Beitragserhebungen für April 2020 aus. Sollten die Kindertagesstätten weiterhin geschlossen bleiben, werden Kreisausschuss und Stadtverwaltung über einen weiteren Erlass entscheiden.
Notbetreuung in den Kitas
Arbeitet mindestens ein Elternteil/ Sorgeberechtigter in einem Beruf, der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig ist, kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Eine Notbetreuung ist dann ausgeschlossen, wenn die Kinder bereits infiziert sind oder sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebiets aufgehalten haben oder geheilt sind. Im Zweifelsfall sollten Eltern ihre Kinder zuhause lassen.
Damit die sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden, bittet die Verwaltung die Eltern darum, verantwortungsvoll mit dem Angebot der Notbetreuung umzugehen und die Kinderbetreuung vorrangig zuhause sicherzustellen. Wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen muss, kann sich bei der entsprechenden Kita-Leitung melden.
Autor:Tatjana Rau aus Schifferstadt |
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