Neue Corona-Verordnung bringt Erleichterungen für Landwirte
Meldepflicht für Saisonarbeiter besteht weiter
Rhein-Pfalz-Kreis. Anlässlich der ab 23. Juni geltenden Erleichterungen für die Bauern und Landwirte möchte die Kreisordnungsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises auf folgendes hinweisen:Durch die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung ist es nun möglich, dass Saisonkräfte, die nicht aus einem Risikogebiet kommen, keine 14-tägige Quarantäne mehr einhalten müssen.
Die Kreisordnungsbehörde möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte ebenso weiterhin gilt wie die Notwendigkeit von „gruppenbezogen besonderen betrieblichen Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe“.
Die Risikogebiete sind vor jeder Einreise von neuen Arbeitskräften zu überprüfen, da sich diese teilweise täglich ändern können. Sollten Erntehelfer aus einem Risikogebiet einreisen, so sind die bekannten Maßnahmen, wie die 14-tägige Absonderung, zu treffen.
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Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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