Beleidigung und Widerstand
17-Jähriger tickt bei Polizeikontrolle aus
![Ein 17-jähriger Jugendlicher ist heute am frühen Morgen bei einer Polizeikontrolle ausgetickt, hat Beamten beleidigt und sich ihnen widersetzt. Zu guter Letzt hat er noch das Polizeiauto beschädigt. | Foto: Pixabay](https://media04.wochenblatt-reporter.de/article/2021/01/08/8/492908_L.jpg?1610105377)
- Ein 17-jähriger Jugendlicher ist heute am frühen Morgen bei einer Polizeikontrolle ausgetickt, hat Beamten beleidigt und sich ihnen widersetzt. Zu guter Letzt hat er noch das Polizeiauto beschädigt.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Speyer. Ganz früh heute morgen - etwa gegen 1.46 Uhr - sollten zwei im Bereich Freiherr-vom Stein-Straße gemeldete, lärmende Jugendliche einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden. Als sie den Streifenwagen sahen, ergriffen sie die Flucht und versteckten sich in einem Gebüsch, wo die Beamten sie fanden.
Während sich ein 16-Jähriger aus Speyer den Polizeibeamten gegenüber bei der Kontrolle kooperativ verhielt, begann sein 17-jähriger Begleiter sofort die Polizeibeamten lautstark und aggressiv zu beleidigten. Auch durch Zureden ließ sich der 17-Jährige nicht beruhigen. Als er im Begriff war, mit seinem Mobiltelefon nach den eingesetzten Beamten zu werfen, wurde er von diesen zu Boden gebracht und in Gewahrsam genommen.
Auch nach seiner Festnahme versuchte der 17-Jährige mehrfach, sich zu befreien und beleidigte zur Unterstützung hinzugekommene Polizeibeamte. Als er ins Polizeiauto verfrachtet werden sollte, trat er mit voller Kraft gegen die Tür des Fahrzeugs, so dass dieses beschädigt wurde. Da sich der Jugendliche nach Einschätzung der Beamten in einer psychischen Ausnahmesituation befand, brachte man ihn in eine Klinik - nachdem ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Bei seiner Durchsuchung hatten die Polizisten eine geringe Menge Marihuana und Betäubungsmittelutensilien gefunden und sichergestellt, so dass er sich neben des Verstoßes gegen die Ausgangssperre, dem Widerstand und der Beleidigung von Polizeibeamten und der Sachbeschädigung eines Einsatzfahrzeugs auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten wird müssen. Der 16-Jährige, den lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Ausgangssperre erwartet, wurde an seine Eltern überstellt. pol
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer | |
Cornelia Bauer auf Facebook |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.