Unfallflucht in Speyer
Ein Zettel an der Scheibe reicht nicht aus
Speyer. Immer wieder kommt es vor, dass Unfallverursacher gerade bei "kleineren Parkremplern" an dem beschädigten Auto des Unfallgegners einen Zettel mit den persönlichen Daten hinterlassen und sich dann vom Unfallort entfernen. So auch bei einem gestern geschehenen Unfall in Speyer.
Da war ein Autofahrer mit seinem Wagen auf der Conrad-Hist-Straße aus Richtung Josef-Schmitt-Straße unterwegs. Beim Vorbeifahren beschädigte er ein geparktes Auto. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro am geparkten Fahrzeug. Statt sich umgehend mit der Polizei in Verbindung zu setzen, hinterließ der Unfallverursacher einen Zettel und fuhr davon. Rechtlich stellt dies eine Unfallflucht dar, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Die Polizei Speyer weist darauf hin, dass selbst vermeintlich kleine Rempler weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können, wenn der Verursacher vom Unfallort verschwindet. Es reicht nicht aus, einen Zettel am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen, denn dieser könnte abfallen, entfernt werden, durch Witterungseinflüsse unleserlich werden oder falsche Personalien enthalten. Wenn ein anderes Fahrzeug beschädigt wird und der Besitzer vor Ort nicht ausfindig gemacht werden kann, ist immer die Polizei hinzuzuziehen. pol
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