Strafverfahren wegen Tageswohnungseinbruch eingeleitet
Gestohlener Flachbildfernseher auf dem Nachbarbalkon versteckt
Speyer. Ein 40-jähriger Speyerer meldete sich heute Nacht telefonisch auf der Dienststelle und gab an, dass er sich gerade in der Industriestraße aufhalten würde und es dort zu einer Auseinandersetzung mit einem 34-jährigen Anwohner eines dortigen Mehrparteienhauses gekommen sei. Vor Ort stellte sich den eingesetzten Polizeibeamten der Sachverhalt in der Art dar, dass zwei Anwohner des Anwesens den Anrufer am Nachmittag dabei beobachteten, wie er mit einem Hebelwerkzeug die verschlossene Hauseingangstür aufgebrochen und den im Hausflur stehenden Flachbildfernseher des 34-Jährigen entwendete. Diesen habe er wortlos auf einem Nachbarbalkon abgestellt. Nachdem die Örtlichkeit vom Beschuldigten wieder verlassen wurde, sei er in der Nacht erneut am Anwesen aufgetaucht und habe einen Baseballschläger mit sich geführt. Dieser sei ihm dort durch den 34-Jährigen abgenommen worden, was den Täter veranlasste, die Polizei anzurufen.An der Hauseingangstür des Geschädigten konnte eine Hebelmarke festgestellt werden, die die Angaben der Zeugen stützt. Der Fernseher konnte auf dem mitgeteilten Balkon augenscheinlich unbeschädigt festgestellt und an den Geschädigten zurückgegeben werden. Die Mieterin zu dem Balkon, auf dem sich der Flachbildschirm befand, bestätigte, dass dieser durch den Beschuldigten auf ihrem Balkon abgestellt wurde. Der Beschuldigte selbst machte zur Sache keine Angaben. Da bei seiner Personendurchsuchung ein Einhandmesser aufgefunden wurde, wurde neben dem eingeleiteten Strafverfahren wegen Tageswohnungseinbruchs eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetzt erfasst. Der von ihm mitgeführte Baseballschläger wurde präventiv sichergestellt. Abschließend wurde ihm ein Platzverweis für die Tatörtlichkeit erteilt. pol
Autor:Wochenblatt Speyer aus Speyer |
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