Die Polizei warnt
Hochwertige Fahrräder und E-Bikes sind das Ziel von Dieben
Speyer. Am Sonntag versuchten Unbekannte in der Zeit zwischen Mitternacht und 8.15 Uhr ein Fahrrad aus einem Innenhof in der Johannesstraße in Speyer zu entwenden. Aufgrund der guten Sicherung gelang den Tätern der Diebstahl des Fahrrads nicht.
Mehr Erfolg hatten Diebe ebenfalls am Sonntag im Zeitraum zwischen 9.45 Uhr und 11.30 Uhr auf dem Königsplatz. Sie klauten ein mittels Zahlenschloss gesichertes elektrisches, hellbraunes Herren-Cityrad der Marke EBM im Wert von etwa 2.000 Euro. Das E-Bike war mit Fahrradtaschen ausgestattet.
Am gestrigen Montag stellte eine 34-jährige Frau um 15.50 Uhr ihr schwarzes elektrisches Damenrad der Marke Fischer im Wert von rund 800 Euro in der Bahnhofstraße nahe der Einmündung zur Siegbertstraße ab und verschloss es mittels eines Zahlenschlosses. Kurze Zeit später kam sie zurück und das Rad war weg. Das Fahrrad war mit Fahrradkorb, Fahrradcomputer und einem Kindersitz ausgestattet.
Wer hat etwas beobachtet oder kann Hinweise zu dem oder den unbekannten Tätern geben? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Speyer unter 06232 137-0 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.
Die Polizei rät
- Den besten mechanischen Diebstahl-Schutz bieten stabile Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Beim Kauf auf "geprüfte Qualität" und hochwertiges Material, wie durchgehärteten Spezialstahl, sowie massive Schließsysteme achten. Hilfe bei der Suche nach einem guten Schloss bietet der Verband Schadensversicherer (VdS). Auf der Website des Verbands unter www.vds-home.de finden Interessierte in der Rubrik "Einbruch & Diebstahl" eine Übersicht über VdS-getestete und zertifizierte Zweiradschlösser. Auch die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig Tests von Fahrradschlössern im Internet.
- Wichtig bei Fahrrädern und E-Scootern: Die Fahrzeuge immer anschließen, damit sie nicht weggetragen werden können. Hierfür beim Schlosskauf auf ein ausreichend großes Schloss zum Anschließen achten. E-Scooter bieten den Vorteil, dass diese zusammengeklappt und durch den Eigentümer mitgenommen werden können. Grundsätzlich sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und E-Scooter nur in Ausnahmefällen unbeaufsichtigt abgestellt werden.
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