Finanzamt Speyer-Germersheim
Ab Juni keine Zahlungserinnerungen mehr
Speyer/Germersheim. Bürger und Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Diese regelmäßigen Zahlungshinweise wurden im ersten Quartal 2020 letztmalig verschickt. Ab Juni wird der Versand dieser Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen komplett eingestellt.
Durch diese Maßnahme spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 Euro an Porto- und Papierkosten.
Damit betroffene Bürger auch künftig ihre Steuern pünktlich bezahlen und keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung, am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen, erfolgt automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge.
Bei dem Verfahren entscheidet der Bürger, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu seiner Steuernummer gilt oder ob sie auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll.
Ein entsprechender Vordruck – Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren – wurde mit dem letztmalig zugestellten Zahlungshinweis verschickt. Der Vordruck ist zudem auch beim Finanzamt oder im Internet unter
www.fin-rlp.de/vordrucke – hier unter „Allgemeine Vordrucksuche“ (SEPA im Suchfeld eingeben) erhältlich. ps
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