Coronavirus Speyer
Ab morgen kostenlose Schnelltests in Pflegeheimen
Speyer. Die Stadt Speyer erweitert noch einmal ihre Allgemeinverfügung und ergreift weitere Maßnahmen, um dem Infektionsgeschehen in Pflegeheimen Herr zu werden. Die erweiterte Allgemeinverfügung der Stadt Speyer von diesem Wochenende ersetzt die Allgemeinverfügung vom Mittwoch. Die Regelungen gelten ab dem morgigen Montag, 21. Dezember, bis zunächst 10. Januar.
„Der regelmäßige Austausch mit den Alten- und Pflegeeinrichtungen in Speyer zeigt uns, dass die Lage sich immer weiter zuspitzt", sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. In vollstationären Einrichtungen und insbesondere in Seniorenheimen ließen sich Infektionsketten nur schwer unterbrechen, wenn sich ein Bewohner mit dem Coronavirus infiziert habe. "Dies kann fatale Folgen für die Betroffenen haben, da diese Bevölkerungsgruppe ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf der Krankheit trägt. Da Speyer über eine hohe Dichte an Pflegeeinrichtungen verfügt und dazu in den letzten Wochen von horrenden Infektionszahlen betroffen ist, müssen wir weitere Maßnahmen erlassen", so die OB weiter.
Es bleibt dabei, dass jeder Bewohner täglich nur einen Besucher für die Dauer einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen. Neu ist, dass in in allen Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen Mitarbeiter sowie Besucher mindestens eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen müssen. Ausnahmen können von der Einrichtungsleitung in bestimmten Fällen zugelassen werden, etwa für Mitarbeiter ohne direkten Patientenkontakt, wenn dies aus medizinischen Gründen angezeigt ist.
Darüber hinaus sind die Betreiber beziehungsweise Leitungen aller genannten Einrichtungen verpflichtet, die in den Einrichtungen tätigen Personen sowie Besucher im Hinblick auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung an COVID-19 mittels PoCAntigen-Test zu untersuchen.
Eine Untersuchung des Personals muss dabei mindestens einmal pro Woche stattfinden, im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens zweimal pro Woche, und zwar im Abstand von mindestens drei Tagen.Besucher sind vor dem jeweiligen Besuch zu testen. Ein positiver Antigentest muss durch eine unmittelbar danach entnommene PCR-Untersuchung verifiziert oder entkräftet werden.
„Um sicherzustellen, dass Besucher sich vor dem Betreten einer betroffenen Einrichtung testen lassen, bietet die Stadtverwaltung Speyer Unterstützung, indem sie Personal zur Testung schulen sowie die sogenannten Schnelltests kostenfrei für das Abstreichen der Besucher zur Verfügung stellen wird. Hier befinden wir uns gerade in der Abstimmung, um zu gewährleisten, dass die Durchführung von Schnelltests bereits nächste Woche reibungslos ablaufen kann“, erläutert die Stadtchefin.
Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ergänzt: „Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das Infektionsgeschehen in unserer Stadt einzudämmen und die Bevölkerungsgruppe, die besonders schutzbedürftig ist, vor der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Einrichtung und vor schlimmen Verläufen einer potenziellen Infektion zu bewahren. Hier ist ohne Zweifel unsere Solidarität besonders gefordert.“
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.