Ab morgen: Tempo-20-Zone für den Bereich Postplatz und Gilgenstraße
Speyer. Ab dem morgigen Dienstag, 26. November, wird der Straßenzug Bahnhofstraße, südlich der Kreuzung Untere Langgasse / Mathäus-Hotz-Straße – Postplatz – Gilgenstraße als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen. Damit wird der Stadtratsbeschluss vom 1. Februar des Jahres umgesetzt. Mit dem Einrichten der Tempo-20-Zone sollen insbesondere die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Ein verkehrsberuhigter Bereich mit Schrittgeschwindigkeit als zulässiger Höchstgeschwindigkeit, wie er zwischenzeitlich in der öffentlichen Diskussion stand, ist dort nicht möglich. Laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kommt ein verkehrsberuhigter Bereich für einzelne Straßen oder Bereiche nur dann in Betracht, wenn die Straßen oder Bereiche nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Diese Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
Diese Merkmale treffen auf den Straßenzug Bahnhofstraße – Postplatz – Gilgenstraße aber nicht zu, weshalb er jetzt als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen wird; die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird somit von 30 Stundenkilometern auf 20 reduziert.
So können auch die bestehenden Vorfahrts- und Haltverbotsregelungen in der Bahnhof- und in der Gilgenstraße sowie die beiden Fußgängerampeln am Postplatz bleiben. In der Wormser Straße befindet sich in Teilen bereits ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich.
Auf die Tempo-20-Zone soll durch Schilder, aber auch durch Geschwindigkeitsmarkierungen auf der Fahrbahn hingewiesen werden.
Außerdem plant die Stadtverwaltung, die gegenwärtig kaum noch erkennbaren Fahrbahnmarkierungen im Bereich des Postplatzes zu erneuern. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Linksabbiegespur von der Bahnhofstraße in Richtung Karmeliterstraße und die Haltebalken sowie die Furt an der Fußgängerampel. Dies dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung des Verkehrsflusses.
Die Markierungsarbeiten müssen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nachts, außerhalb der Betriebszeiten des Busverkehrs, erfolgen und daher mit zeitlichem Vorlauf terminiert werden. Zudem ist für die Arbeiten eine trockene Witterung erforderlich, da Farbmarkierungen auf angefeuchtetem Granitpflaster nicht möglich sind. Die Markierungsarbeiten können daher voraussichtlich erst ab Frühjahr 2025 umgesetzt werden.
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