Speyers Oberbürgermeisterin äußert sich
Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes
Speyer. Speyers Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt den Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesfinanzausgleichgesetzes. Demnach sollen Bund und Land jeweils die Hälfte der Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden des Jahres 2020 erstatten. Darüber hinaus soll das Land auch die geschätzten Gewerbesteuermindereinnahmen für das Jahr 2021 zur Hälfte übernehmen.
„Ich habe schon früh darauf aufmerksam gemacht, dass die Corona-Pandemie mit einer hohen und unerwarteten finanziellen Belastung der Kommunen einhergeht. Daher bin ich froh, dass Bund und Land dies erkannt haben und nun die nötigen Maßnahmen ergreifen wollen, um die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Gebietskörperschaften zu erhalten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Jetzt, wo wir uns mitten in den Gesprächen zur Haushaltsplanung 2021 und zu einem möglichen Nachtragshaushalt 2020 befinden, kann uns das Gesetz die Planungssicherheit bieten, die wir brauchen, um dafür Sorge zu tragen, dass wir langfristig in der Lage sein werden, unsere Ausgaben und freiwilligen Leistungen konstant zu halten. Denn gerade in Ausnahmesituationen wie diesen, wäre eine drastische Kürzung der freiwilligen Leistungen, die maßgeblich die Lebensqualität in unserer Stadt steigern, ein fatales Signal“, resümiert Seiler.
Bei den originären Steuereinnahmen der rheinland-pfälzischen Gemeinden ist nach der Steuerschätzung vom Mai 2020 gegenüber der letzten Steuerschätzung für das Jahr 2020 mit Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 638 Millionen Euro zu rechnen. Allein bei der Gewerbesteuer wird unter Berücksichtigung der Umlagen ein Rückgang von 412 Millionen Euro erwartet.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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