Stadt Speyer
Baumschutzsatzung tritt in Kraft
Speyer. Bäume beleben und gliedern das Landschaftsbild, sie tragen zur Verbesserung der Lebensqualität und des Kleinklimas bei, fördern die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, dienen der Luftreinhaltung und bieten vielfältige Lebensräume sowie Zonen für Ruhe und Erholung. Damit sie diesen vielseitigen und wichtigen Funktionen auch in Zukunft nachkommen können, benötigen die Stadtbäume besonderen Schutz. Daher hat die Stadt Speyer eine Baumschutzsatzung erlassen, die zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt. Sie regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen verboten oder zulässig sind und in ob gegebenenfalls Ausnahmen von den Regelungen ermöglicht werden können.
Von der Satzung geschützt sind, neben den Bäumen auf öffentlichen Flächen, auch alle Bäume in privaten Gärten oder auf sonstigen Grundstücken, sofern eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Der Baum weist in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 80 cm (D = ca. 25 cm) auf
- Ein mehrstämmig ausgebildeter Baum weist in einem Meter Höhe in der Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm auf oder ein Stamm hat einen Mindestumfang von 40 cm
- Fichten (Picea spec.), Douglasien (Pseudotsuga spec.), Lebensbäume (Thuja spec.), Scheinzypressen (Chamaecyparis spec.), Robinien (Robinia spec.) weisen in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 120 cm auf
Generell verbietet die Satzung, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Aufbau/Habitus wesentlich zu verändern. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen können. Verboten sind auch Maßnahmen und Handlungen im Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich geschützter Bäume, die zur Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen können.
Nicht verboten sind Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Abwehr einer Gefahr für Personen und/oder zur Vermeidung bedeutender Sachschäden. Sie sind mit Bild und Text zu dokumentieren und der Stadt unverzüglich anzuzeigen.
Ausnahmen von den Schutzbestimmungen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werde. Diese sind bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Speyer schriftlich mit Begründung zu beantragen. Dem Antrag ist ein Bestandsplan beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück befindlichen geschützten Bäume nach Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind. Die Stadtverwaltung hat ein entsprechendes Antragsformular entwickelt und unter www.speyer.de/baumschutz bereitgestellt. Dieses ist ab dem 1. Oktober 2022 freigeschaltet und abrufbar.
Im Falle einer Ausnahme ist die Antragstellerin oder der Antragsteller im Regelfall zu einem ökologischen Ausgleich durch Pflanzung von Ersatzbäumen verpflichtet. Wird gegen die Baumschutzsatzung verstoßen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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