Ältestenrat ist sich einig
Beigeordnetenstelle wird erst nach der Kommunalwahl besetzt
Speyer. Die vakante Stelle einer/eines zweiten hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Speyer soll vor der Kommunalwahl im Mai 2019 nicht mehr besetzt werden. Darauf hat sich der Ältestenrat in seiner gestrigen Sitzung verständigt. Da es keinen rechtlichen Spielraum für die Verschiebung der Wahl gibt, empfiehlt der Ältestenrat eine vorübergehende Änderung der Hauptsatzung verbunden mit der Streichung der zweiten hauptamtlichen Beigeordnetenstelle. Sowohl die Verwaltung als auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als kommunale Aufsichtsbehörde sehen darin die einzige juristische Möglichkeit, eine vorzeitige Wahl zu vermeiden. Alle anwesenden Fraktionen des Rates haben sich in der Sitzung des Ältestenrates dieser Auffassung angeschlossen. Man würde es als „falsches Signal“ verstehen, wenn vor der Kommunalwahl eine neue Beigeordnete oder ein neuer Beigeordneter bestellt würde, so der einhellige Tenor im gestrigen Ältestenrat.
Autor:Wochenblatt Speyer aus Speyer |
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