Stadtwerke Speyer informieren
Der Erdgas-Abschlag im Dezember
Speyer. Im Monat Dezember ist sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbebetriebe kein Erdgas-Abschlag fällig. Dies betrifft nur die Erdgasversorgung, Abschläge für Strom, Wasser, Abwasser und Abfall sind regulär zu zahlen. Die Regelung ist Bestandteil des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) und soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 schaffen.
Wer den Stadtwerken Speyer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss gar nichts tun: die Stadtwerke werden den Dezember-Abschlag nicht einziehen. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, jeden Monat manuell überweist oder bar einzahlt, der setzt im Dezember aus. Wer aus Versehen trotzdem zahlt, kein Problem. Die SWS berücksichtigen den zu viel gezahlten Betrag bei der nächsten Jahresrechnung.
Auch Unternehmen mit Leistungsmessung (weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden) werden automatisch im Rahmen der Dezember-Abrechnung entlastet. Details für alle Kundengruppen sind zu finden unter www.stadtwerke-speyer.de. Regelungen für wärmeversorgte Kundinnen und Kunden, die ebenfalls entlastet werden sollen, folgen in Kürze.
Fragen beantwortet das SWS-Personal im Kundenzentrum in der Industriestraße, telefonisch unter 06232 625-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-speyer.de
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