Speyerer Krankenhäuser
Einheitliche Regelung für Patientenbesuche
Speyer. Ab Mittwoch, 1. Juli, wird das bisher bestehende Besuchsverbot im Sankt Vincentius Krankenhaus in Speyer unter Berücksichtigung der neuen Landesverordnung aufgehoben.In Absprache mit dem Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer seien einheitliche Regelungen für beide Häuser getroffen worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Vincentius-Krankenhauses.
Besuche sind wieder für alle Patienten möglich, wenn auch eingeschränkt. Um Patienten und Mitarbeiter während der COVID-19-Pandemie so weit wie möglich vor einer Infektion zu schützen, gilt ab Mittwoch für alle Besucher im Sankt Vincentius Krankenhaus eine neue verbindliche Regelung: Für die gesamte Dauer des Krankenhausaufenthaltes ist pro Patient eine feste Besuchsperson erlaubt. Der Patient muss seinen Besucher vorab auf seiner Station anmelden, da Name und Telefonnummer ebenso wie die Besuchszeiten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben registriert werden müssen. Im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus erhält der so benannte Besucher ein Identifikationsband und eine nicht übertragbare Visitenkarte mit Barcode. „So können wir Infektionsketten bei Bedarf zurückverfolgen“, erläutert der dortige Geschäftsführer Jonas Sewing.
Besuch ist im Vicentius Krankenhaus einmal täglich in der Zeit von 13 bis 19 Uhr, im Diakonissen zwischen 14 und 19 Uhr für maximal eine Stunde möglich. Personen mit akuten Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit), akutem Geruchs- oder Geschmacksverlust, Fieber, eigener Erkrankung an COVID-19 in den vergangenen vier Wochen oder Kontakt zu COVID-19-Patienten in den vergangenen 14 Tagen dürfen das Krankenhaus als Besucher oder Begleitpersonen nicht betreten.
„Wir bitten alle Besucher und Patienten auf den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zu allen anderen Personen zu achten“, erklärt Dr. Cornelia Leszinski, Ärztliche Direktorin im Sankt Vincentius Krankenhaus, und ergänzt: „Um unsere Patienten vor einer möglichen Ansteckung zu schützen, tragen Besucher einen Mund-Nasen-Schutz, ebenso alle Mitarbeiter, wenn sie unmittelbaren Kontakt zu Patienten haben.“
Patienten müssen während ihres Krankenhausaufenthaltes nur in Wartebereichen oder wenn sie sonst den Sicherheitsabstand zu anderen Personen nicht einhalten können, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, bleibt das generelle Besuchsverbot bestehen. Sie dürfen aus Sicherheitsgründen auch weiterhin keinen Besuch empfangen.
Im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus dürfen sich in Mehrbett-Zimmern maximal zwei Besucher gleichzeitig aufhalten. Ausnahmen von der bestehenden Regelung gelten hier für Väter rund um die Geburt, Eltern von Kindern in stationärer Behandlung sowie Angehörige von Schwerstkranken. ps
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.