Speyer verlängert Allgemeinverfügung
Einschränkungen gelten bis 31. Januar
Speyer. Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar, in Kraft tritt und die in dieser Woche im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen verkündeten Beschlüsse in eine gültige Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 14. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft. Ebenso verlängert die Stadt Speyer basierend auf der 15. CoBeLVO ihre Allgemeinverfügung.
„Die Inzidenz in Speyer sinkt seit einigen Tagen kontinuierlich, was mich hoffnungsvoll stimmt, dass die Maßnahmen nun endlich greifen und dazu geeignet sind, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. In einigen Tagen werden wir auch wissen, wie genau sich die Feiertage auf die Infektionszahlen auswirken. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht nachlassen, sondern alles dafür tun, um die Zahlen weiter zu senken und sie schließlich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren, damit die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Kontakte vollständig nachzuverfolgen und das Gesundheitswesen dauerhaft entlastet wird. Das muss unser vordringlichstes Ziel sein“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Verlängerung des Winter-Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin und bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.
Außerdem treten am Montag strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern erforderlich. Die Stadt Speyer sieht davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 98,9 auch deutlich unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.
Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen können stattfinden.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird in ihrer bisherigen Form verlängert. Das bedeutet, dass sowohl die Maskenpflicht in der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr als auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Dies betrifft auch das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit. Öffentliche und private Sportstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben.
„Ich möchte die Speyerer*innen ermutigen weiterhin durchzuhalten, die Maßnahmen zu befolgen und solidarisch miteinander zu sein. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die Maßnahmen zeigen Wirkung und die im Dezember beziehungsweise Januar gestarteten Impfungen sorgen für Licht am Ende des Tunnels. Gemeinsam schaffen wir das“, so die Stadtchefin.
Die 15. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12.30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13.30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.
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