Schulen und Kitas ab Montag zu
Einzelhandel in Speyer muss ab morgen schließen
Speyer. Am heutigen Freitag ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten, mit Auswirkungen auch auf die Regelungen in Speyer. Ab morgen, 24. April, gelten neue, in Teilen von den bisherigen abweichende Regeln. Da in Speyer in den vergangenen drei Tagen der Inzidenzwert über 150 lag, bedeutet dies unter anderem, dass ab morgen der Einzelhandel für den Publikumsverkehr schließen muss.
Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, gelten künftig bundeseinheitliche Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Zudem gibt es weitere Verschärfungen ab einem Inzidenzwert von 150 an drei aufeinander folgenden Tagen. Für Speyer heißt das, dass ab morgen der Einzelhandel - ausgenommen der Handel für den erweiterten täglichen Bedarf - komplett schließen muss. Auch Einzelterminshopping ist nicht mehr möglich, einzig Abholservice beziehungsweise Click & Collect sind noch erlaubt.
Die Ausgangssperre gilt jetzt von 22 bis 5 Uhr. Zu den bereits bekannten Ausnahmen kommt hinzu, dass zwischen 22 Uhr und Mitternacht draußen körperliche Bewegung erlaubt ist, solange man dabei alleine unterwegs ist. Bei Friseuren sowie medizinischer Fußpflege ist ein negativer Schnelltest nötig. Eine Übersicht zu den Schnelltestangeboten in Speyer gibt es auf www.speyer.de/corona
Da die Inzidenz in Speyer deutlich über 165 liegt, wird ab Montag in den Speyerer Schulen auf Distanzunterricht und Notbetreuung umgestellt. Gleiches gilt für die Kitas, die ebenfalls nur noch Notbetreuung anbieten.
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