Offener Brief an den Kultusminster
Hilfe für Künstler in Zeiten von Corona
Pfalz. Mit einem offenen Brief wendet sich der Berufsverband Bildender Künstler (BBK) an Kultusminister Professor Konrad Wolf. Es geht darin um die zur Situation der Künstler in Zeiten von Corona und um mögliche Hilfen vom Land. In seinem Schreiben bittet der Verband eindringlich um finanzielle Soforthilfen für die durch die Coronakrise unverschuldet in Existenznot geratenen professionellen Bildenden Künstler des Landes.
Als elementarer Teil der Kultur des Landes stünden Werke des zeitgenössischen Kunstschaffens den Bürgern des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich und in großer Vielfalt zur Verfügung, heißt es in dem offenen Brief, der von Sylvia Richter-Kundel der Vorsitzenden des BBK Rheinland-Pfalz, unterzeichnet wurde. Die Schließung aller Arten von Ausstellungsörtlichkeiten wie Museen, Galerien, kommunal oder privat geführten Ausstellungsorten und Kunstvereinen sei in der derzeitigen Situation zwar sinnvoll und notwendig, sie bedeute aber auch, dass insbesondere Galerien und andere Eirichtungen, die für die Vermarktung der künstlerischen Arbeiten von grundlegender Bedeutung seien, dem interessierten Publikum für den Erwerb von Kunstwerken und damit den Künstlern zur Einkommenserwirtschaftung auf unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Auch die Alternative, nämlich eine Selbstvermarktung über Kunstverkäufe aus dem Atelier heraus, sei bis auf weiteres unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Und weil die öffentlichen Bildungseinrichtungen geschlossen seien, komme auch Unterricht für die Finanzakquise nicht in Betracht. Somit sei die Einkommenserwirtschaftung für die Kunst-Schaffenden in Rheinland-Pfalz zum Erliegen gekommen, während die Kosten für Ateliermieten, Versicherungen und Material von ihnen weiter beglichen werden müssen.
Die Folge: Viele der rheinland-pfälzischen Kunstschaffenden seien in ihrer Existenz akut bedroht, wenn hier keine raschen finanziellen Hilfsmaßnahmen, sprich Überbrückungsgelder in Form von Zuschüssen seitens des Landes erfolgten. Ein vereinfachter Zugang zu Überbrückungskrediten, wie vorgesehen, sei für Künstler nicht geeignet, die existenzbedrohende Einnahmenausfälle zu kompensieren, denn angesichts ihrer schon vor der Krise oftmals prekärer Lebensverhältnisse seien Rückzahlungen nicht realistisch.
Was den betroffenen Künstlern damit bleibe, sei nur die Möglichkeit, ihre Existenz über die Beantragung von Leistungen nach ALG II zu sichern. Das aber spiegele aber nicht die Realität des Kunstschaffens. Weil der Einkommenserwerb im Bereich des Kunstschaffens sich nach anderen Mustern vollziehe, brauche es passende Maßnahmen. Der Verband appelliert nachdrücklich an die Landesregierung, sich in dieser schwierigen Situation zur Vielfalt der Kultur im Land zu bekennen und den Kunstschaffenden der aktuellen Notlage entsprechend finanziell zu helfen.
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