Allgemeinverfügung zum Brezelfest
Kein Schnaps, keine Glasflaschen
Speyer. Aus Anlass des Brezelfestes erlässt die Stadt Speyer eine Allgemeinverfügung, die von Donnerstag, 7. Juli, 14 Uhr, bis Mittwoch, 13. Juli, 6 Uhr gilt. In der Zeit ist es verboten, in der Speyerer Innenstadt branntweinhaltige Getränke und selbst hergestellte alkoholische Mixgetränke mitzuführen beziehungsweise zu verzehren. Außerdem ist in dieser Zeit das Mitführen und der Konsum aus Glasflaschen verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind selbstverständlich Gaststätten und Biergärten und alle weiteren gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen, etwa auf dem Festplatz.
Die Stadtverwaltung begründet die Allgemeinverfügung mit den Erfahrungen von Polizei und Ordnungsbehörden aus früheren Brezelfesten. Trotz erheblichen Einsatzes von Seiten der Polizei, der kommunalen Vollzugsbeamten und der Sicherheitsdienste sei es in der Vergangenheit zu Auseinandersetzungen zwischen betrunken Festbesuchern und zu Vandalismus gekommen. Das schreiben die Behörden vor allem dem Konsum von Hochprozentigem zu - und wollen dem mit einem Schnaps-Verbot einen Riegel vorschieben.
Erfahrungsgemäß wird zum Brezelfest nämlich nicht nur bei den Wirten getrunken. Nicht wenige Festbesucher versorgten sich bislang in den Geschäften, am Kiosk oder an Tankstellen im Umkreis mit alkoholischen Getränken, um diese dann auf dem Festplatz oder in der Nähe zu konsumieren. Handelt es sich dabei nicht um Hochprozentiges und ist das Getränk nicht in eine Glasflasche abgefüllt, ist das auch dieses Jahr erlaubt. Zum Glasflaschen-Verbot: Nach früheren Brezelfesten seien an zahlreichen Stellen in der Innenstadt zerbrochene Glasflaschen gelegen, ein Risiko für Radfahrer, aber zum Beispiel auch für im Domgarten ausgeführte Hunde.
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