Land passt Regeln an
Keine Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt
Speyer. Das Land Rheinland-Pfalz hat die Regelungen der kommenden 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (27. CoBeLVO) bekannt gegeben. Demnach werden die Corona-Schutzmaßnahmen im Freien weiter heruntergefahren. Schutzmaßnahmen sollen ab 8. November nur noch in geschlossenen Räumlichkeiten oder bei Veranstaltungen im Freien bestehen, bei denen feste Plätze eingenommen werden und bei denen der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt.
Für Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte bedeuten die Neuerungen der kommenden 27. CoBeLVO, dass diese Veranstaltungen ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Auf dem Speyerer Weihnachts- und Neujahrsmarkt wird demnach, anders als zunächst angekündigt, keine Maskenpflicht, keine 3G-Regel und keine Personenbegrenzung gelten.
Die Stadt Speyer wird die bisherige Konzeption der großflächigeren Verteilung der Standplätze entlang der Maximilianstraße trotzdem beibehalten, um die Besuchsströme zu entzerren und für mehr Platz zu sorgen.
„Selbstverständlich ist die Freude, wieder unseren bekannten und beliebten Weihnachts- und Neujahrsmarkt durchführen zu können, groß. Trotzdem möchte ich an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen appellieren: Auch wenn die Corona-Schutzmaßnahmen für Veranstaltungen unter freiem Himmel aufgehoben werden, ist die Pandemie noch nicht vorbei. Seien Sie sich dessen bewusst und verhalten Sie sich auch bei Ihrem Weihnachtsmarktbesuch umsichtig und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Planungen gelten selbstverständlich weiterhin vorbehaltlich der zum Durchführungszeitpunkt herrschenden Infektionslage sowie der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung und den damit verbundenen Regelungen.
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