Sicheres Arbeitsumfeld Stadtverwaltung
Schutz vor sexueller Belästigung
Speyer. Im Rahmen einer von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebenen Studie gaben neun Prozent der Befragten an, dass sie innerhalb der vergangenen drei Jahre von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen waren. Frauen haben mit einem Anteil von 13 Prozent deutlich häufiger als Männer (fünf Prozent) sexuelle Belästigung erlebt. Auch die Stadtverwaltung Speyer nimmt die Ergebnisse der Studie ernst und möchte für alle Beschäftigten ein sicheres Arbeitsumfeld – frei von Belästigungen – bieten. Auf Initiative der städtischen Gleichstellungsbeauftragen Lena Dunio-Özkan wurde daher eine „Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ erarbeitet, die durch Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und den Personalratsvorsitzenden Werner Ruffing unterzeichnet wurde und bereits in Kraft getreten ist.
„Es kostet viel Mut und Überwindung, Erfahrungen mit sexueller Belästigung jemandem anzuvertrauen. Betroffen möchten wir daher versichern, dass ihnen zu keinem Zeitpunkt Nachteile entstehen, sollten sie sich bei uns melden. Wir möchten jeden und jede Betroffene dazu ermutigen, ihre Erlebnisse zu teilen und so dazu beizutragen, dass die erschreckenden Zahlen, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhoben hat, künftig sinken“, unterstricht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Die Unterzeichnung der Dienstvereinbarung ist für uns ein wichtiger Baustein zum Schutz eines respektvollen Arbeitsklimas in der Stadtverwaltung“, so Seiler weiter.
Die Dienstvereinbarung ist eine Ergänzung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und soll bei der Vermeidung, Aufklärung und Sanktionierung von Fällen der sexuellen Belästigung helfen. Zudem soll sie Abläufe und Strukturen für eine Konfliktbewältigung festlegen, die eine schnelle, faire und nachvollziehbare Lösung der Fälle erlauben.
Die für alle Dienststellen der Verwaltung geltende Vereinbarung gliedert sich in vier Hauptansatzpunkte: Prävention, Beratung, Beschwerde und Sanktion. Oberstes Ziel dabei ist, dass es erst gar nicht erst zu Fällen von sexueller Belästigung kommt. Um dies zu erreichen, findet umfassende Aufklärungsarbeit mit Broschüren und Informationsmaterial statt. Kommt es dennoch zu einem Fall sexueller Belästigung, haben die betroffenen Personen das Recht auf eine Beratung und das Recht auf Beschwerde. Wird im verfahren deutlich, dass es in der Tat zu sexueller Belästigung kam, werden nach der Schwere des Vergehens gestaffelte Sanktionen ergriffen. Diese werden vorab mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt.
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