Eingruppierung in Impfpriorität der Gruppe drei
Speyer sucht Wahlhelfer
Speyer. Für die am 26. September stattfindende Bundestagswahl ist die Stadt Speyer auf der Suche nach engagierten und zuverlässigen Bürgern, die bereit sind, ehrenamtlich in den Wahlvorständen mitzuwirken. Aufgabe der Wahlhelfer ist es, die Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und nach Schließung des Wahllokales das Wahlergebnis zu ermitteln. Interessierte können sich gerne per Mail an wahlen@stadt-speyer.de oder telefonisch unter 14-2353 bzw. 14-2354 an das Wahlamt wenden.
„Die Organisation einer Wahl stellt uns als Stadtverwaltung immer vor große Herausforderungen und wäre ohne die Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Kräfte nicht zu stemmen. Leider verschärft die Corona-Pandemie die Situation zusätzlich, da wir auf viele Stammkräfte aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe verzichten müssen. Wir sind daher auf Ihre Mithilfe angewiesen. Melden Sie sich freiwillig für diese wichtige und spannende Aufgabe und helfen Sie uns bei der Durchführung der Bundestagswahl 2021“, so der Aufruf von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Jede wahlberechtigte Person kann sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellen. Es wird ein Erfrischungsgeld von 50 Euro gewährt. Wahlhelfer werden darüber hinaus gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus den Personen mit erhöhter Priorität der Gruppe 3 zugeordnet und können sich somit bereits jetzt für einen Impftermin registrieren. In Vorbereitung zur Impfterminvergabe ist zu beachten, dass das amtliche Schreiben der Stadt Speyer zur Berufung als Wahlhelfer als Nachweis des Impfanspruchs dient. Die Berufung verpflichtet dabei zur Wahrnehmung des Ehrenamtes als Wahlhelfer am Wahltag.
Die Impfterminvergabe ist vom Fortschritt der Impfkampagne abhängig. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Impfterminen kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Impfstoff sowie der einzuhaltenden Priorisierung nicht garantiert werden, dass Wahlhelfer bis zum Wahltag auch bereits eine je nach Impfstoff gegebenenfalls erforderliche Zweitimpfung erhalten haben.
Ausführliche Informationen zur Wahlhelfertätigkeit können auf der Webseite des Bundeswahlleiters unter https://bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-wahlhelfer.html nachgelesen werden.
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