Querdenker-Hintergrund vermutet
Stadt untersagt Demo am Samstag
Speyer. Die Stadt Speyer untersagt die von einem Mann aus Ludwigshafen für Samstag in Speyer angekündigte Demonstration auf dem Domplatz, die unter dem Motto "Ohne Hass, ohne Waffen, ohne Gewalt" gemeldet war. Die Stadtverwaltung vermutete einen Querdenker-Hintergrund und befürchtete, die mit 66 Personen angekündigte Versammlung könnte ebenso aus dem Ruder laufen wie die Querdenker-Demo am Ostersamstag in Stuttgart.
Die angekündigte Demo war bei vielen Speyerern auf Ablehnung gestoßen. Grünen-Stadträtin Julia Jawhari sammelte 225 Unterschriften gegen die Versammlung und fürchtete, dass Corona-Schutzmaßnahmen nicht beachtet werden könnten, dass sich mehr Menschen als angekündigt ohne Maske und ohne Abstand auf dem Domplatz treffen, die Veranstaltung gar zum "Superspreader"-Ereignis werden könnte.
"Das alles wollen wir in Speyer nicht", sagte Jahwari gegenüber dem RNF. Die Frage für die Verwaltung: Lässt die Rechtslage ein Verbot zu? Sie kommt zu folgendem Schluss: "Mit Blick auf das Infektionsgeschehen, die hohe und weiterhin deutlich über dem Landesschnitt liegende Inzidenz, steigende Patientenzahlen in den Speyerer Krankenhäusern sowie die weite Verbreitung der Virusmutation B.1.1.7. im Stadtgebiet ist die Durchführung einer solchen Veranstaltung aktuell nicht vertretbar." So steht es in der Pressemitteilung der Stadt.
„Selbstverständlich sind wir uns der hohen Bedeutung des Rechts auf Versammlungsfreiheit bewusst. Wie wichtig eine genaue Abwägung ist, zeigt sich schon dadurch, dass die Ausübung der Versammlungsfreiheit mit der 18. CoBeLVO einem grundsätzlichen präventiven Verbot unterworfen wurde. Eine mögliche Erlaubniserteilung liegt im Ermessen der Verwaltung. Der Schutz von Leib und Leben einer breiten Bevölkerung ist ein herausragendes verfassungsrechtliches Schutzgut, das in diesem besonderen Fall über das Recht auf Versammlungsfreiheit zu stellen ist. Ein Verbot der Versammlung ist daher das einzig wirksame Mittel, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Das zeigen sowohl unsere Erfahrungen, als auch die anderer Städte“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
„Die Versammlungsleitung ist bei einer Versammlung in Pandemiezeiten dafür verantwortlich, alles in ihrer Macht stehende dafür zu tun, die Virusausbreitung wirksam einzudämmen. Schon im Rahmen und im Nachgang des Kooperationsgespräches hat sich allerdings gezeigt, dass die Versammlungsleitung nur ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein diesbezüglich an den Tag legt. Es wurde weder das zwingend notwendige Hygienekonzept eingereicht, noch wurden konkrete Aussagen dazu getroffen, wie die grundlegendsten Schutzmaßnahmen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht durchgesetzt werden sollen“, fügt Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hinzu.
Da die Versammlung an prominenter Stelle im Stadtgebiet durchgeführt werden sollte, könnte durch die Versammlungsleitung weder sichergestellt noch verhindert werden, dass sich weitere Personen der Versammlung anschließen. Die angemeldete Teilnehmerzahl von 66 Personen könnte daher deutlich nach oben variieren. Das mache eine anschließende Kontaktnachverfolgung nahezu unmöglich. Der Versammlungsleitung steht der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße offen.
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