Allgemeinverfügung - jetzt auch für Speyer
Verbot von Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern
Speyer. Auch die Stadtverwaltung Speyer hat jetzt eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus beschlossen und führt mit dem heutigen Tag eine Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen ein - auf unbefristete Zeit.
Diese Verfügung verbietet öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer.Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern müssen zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus einhalten. Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises fordert darüber hinaus, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
Die Veranstaltungen müssen mindestens eine Woche vorm Termin beim Ordnungsamt angemeldet werden - und es muss erklärt werden, wie geplant ist, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts umzusetzen. Der Veranstalter haftet für alle durch die Verletzung seiner Pflichtenresultierenden Folgen. Außerdem kann gegen ihn ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden.
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