Nachfolge von Oberkirchenrat Dieter Lutz
Vier Personen stehen zur Wahl
Speyer. Bei der Sondersynode der Evangelischen Kirche der Pfalz im September wird die Nachfolge von Oberkirchenrat Dieter Lutz entschieden. Zwei Kandidatinnen und zwei Kandidaten bewerben sich.
Die Kirchenregierung der Evangelischen Kirche der Pfalz hat der Landessynode vierKandidaten für das Amt eines juristischen Oberkirchenrates vorgeschlagen: Marco Hößlein (Bad
Dürkheim), Peter Lässig (Remscheid), Wiebke Wietschel (Bremen) und Bettina Wilhelm (Kaiserslautern).
Die Wahl steht auf der Tagesordnung der Sondersynode, die am 19. September, in der Stadthalle Speyer stattfindet. Die Bewerber wollen die Nachfolge von Oberkirchenrat Dieter Lutz antreten, derEnde Dezember 2020 in den Ruhestand geht.
Der 45-jährige promovierte Jurist Marco Hößlein ist seit 2016 Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Er ist ledig, lebt in Bad Dürkheim und engagiert sich als Organist und Chorleiter in einer Kirchengemeinde.
Der promovierte Jurist Peter Lässig, 51, ist seit 2010 Ständiger Vertreter des Direktors am AmtsgerichtRemscheid. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. In der Evangelischen Kirche im Rheinland engagiert er sich in der Landessynode seines Kirchenkreises und im ständigen Ausschuss für Kirchenordnung und
Recht.
Die 52-jährige promovierte Juristin Wiebke Wietschel ist Referatsleiterin bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in Bremen. Sie ist verheiratet, hat drei Kinder und iststellvertretendes Mitglied des Kirchentags der Bremischen Evangelischen Kirche und Mitglied der Gemeindevertretung.
Bettina Wilhelm, 52, ist seit 1995 in der Evangelischen Kirche der Pfalz tätig. Sie wurde 2010 zurlandeskirchlichen Beauftragten für das Thema sexualisierte Gewalt ernannt. Zudem ist sie juristische
Referentin für drei Dezernate der Landeskirche. Sie hat ein Kind und engagiert sich als Vorstandsmitglied
im Bauförderverein der Stiftskirche Kaiserslautern.
In der Nachfolge von Dieter Lutz wären die Kandidatinnen und Kandidaten als Dezernenten für dieBereiche der allgemeinen Rechtssetzung, insbesondere für das Dienst- und Besoldungsrecht der
Geistlichen, der Beamtinnen und Beamten der Landeskirche sowie für das kirchliche Arbeitsrecht
zuständig.
Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräte werden in der Pfälzischen Landeskirche auf die Dauer vonsieben Jahren gewählt, Wiederwahl ist möglich. Sie leiten die einzelnen Dezernate des
Landeskirchenrates, der obersten Behörde der Landeskirche. Den Vorsitz im Kollegium führt die Kirchenpräsidentin beziehungsweise der Kirchenpräsident. Dazu gehört auch die Geschäftsverteilung. ps
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