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Nicht immer ist die Weitergabe eines Parktickets erlaubt
![Wer freut sich nicht, wenn ihm ein anderer Parker seinen Parkschein überlässt, weil er ihn nicht bis zum Parkzeitende nutzt? Doch Vorsicht: Die Weitergabe ist nicht immer erlaubt. | Foto: Andrzej Rembowski/Pixabay](https://media04.wochenblatt-reporter.de/article/2021/02/26/5/511695_L.jpg?1614344670)
- Wer freut sich nicht, wenn ihm ein anderer Parker seinen Parkschein überlässt, weil er ihn nicht bis zum Parkzeitende nutzt? Doch Vorsicht: Die Weitergabe ist nicht immer erlaubt.
- Foto: Andrzej Rembowski/Pixabay
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Speyer. Wer freut sich nicht, wenn er gerade auf einen bewirtschafteten Parkplatz fährt und ein freundlicher Parkplatznutzer überlässt ihm sein noch gültiges Ticket? Der eine spart, der andere bereitet Freude. Eine Win-Win-Situation sollte man meinen. Doch, Vorsicht, nicht immer ist die Weitergabe des Tickets erlaubt.
Noch gültige Parktickets für kommunale Stellplätze dürfen von anderen Autofahrern übernommen und weitergenutzt werden. Die im Voraus bezahlten Tickets berechtigen zur Nutzung eines Stellplatzes für eine bestimmte Zeit. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Parkschein gekauft hat und für welches Fahrzeug. Doch auf Privatparkplätzen sieht die Sache in der Regel anders aus.
Mit dem Kauf eines Parktickets kommt dort für gewöhnlich ein Vertrag zwischen dem Parkplatzbetreiber und einem einzelnen Nutzer mit einem bestimmten Fahrzeug zustande. Meist ist in den Nutzungsbedingungen geregelt, ob die Weitergabe eines Zeitparkscheins erlaubt oder verboten ist.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer | |
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