Tipp für Autofahrer - die Sache mit dem Zahnriemen
Wann und warum ein Zahnriemen getauscht werden sollte
Speyer. Viele Autos benötigen einen Motor-Zahnriemen. Das Autohaus Bellemann in Speyer verrät, was man bei diesem kleinen aber wichtigen Teil im Motor beachten muss, wie man sich vor Schäden schützen kann und welche Kosten beim Wechsel auf den Autofahrer zukommen.
Zahnriemenwechsel – muss das sein ?
Um es vorwegzunehmen: ja. Wird der Wechselintervall nicht eingehalten, riskiert man einen kapitalen Motorschaden. Der Motorzahnriemen bzw. Steuerriemen ist ein wesentliches Bauteil des Motors. Der Zahnriemen treibt die Nockenwellen an und sorgt dafür, dass die Ein- und Auslassventile des Motors zum richtigen Zeitpunkt öffnen und schließen.
Wann muss der Zahnriemen gewechselt werden ?
Der Wechselintervall ist vom Fahrzeug abhängig. Meist liegt er zwischen 80.000 – 150.000 km Laufleistung bzw. zwischen 4 und 7 Jahren. Das exakte Wechselintervall ist in den Wartungsplänen der Hersteller hinterlegt. Meist ist es im Serviceheft bzw. in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs vermerkt. Für die Modelle der Marken Renault und Dacia können Ihnen unsere Serviceberater das exakte Intervall für Ihr Fahrzeug nennen. Anhand der 17-stelligen Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) können sie die fahrzeugspezifischen elektronischen Wartungspläne der Hersteller einsehen und die notwendigen Arbeiten identifizieren.
Wenig gefahren – muss der Zahnriemen trotzdem gewechselt werden ?
Um die Zuverlässigkeit des Zahnriemens zu gewährleisten muss er je nach Fahrzeug zwischen 4-7 Jahren gewechselt werden. Neben der Kilometerlaufleistung spielt auch das Alter eine wichtige Rolle. Wie alle Kunststoff-Gummimischungen wird auch der Zahnriemen mit den Jahren spröde, porös und rissig. Hitze, Kälte, Trockenheit sowie Nichtgebrauch lassen den Zahnriemen sogar schneller altern. Deshalb muss er in regelmäßigen Abständen gewechselt werden. Ein Riss unter Belastung hat einen kapitalen Motorschaden zur Folge.
Was wird beim Zahnriemenwechsel getauscht ?
Neben dem Zahnriemen müssen die Spannrolle sowie Umlenkrollen stets mit erneuert werden. Diese werden meist in einem Reparatursatz angeboten. Beim Austausch des Zahnriemens ist immer auch der Wechsel des Keil- bzw. Rillenriemens zwingend, denn um an den Zahnriemen zu gelangen, müssen diese grundsätzlich ausgebaut werden. Ein einmal „entspannter“ Riemen darf nicht wieder verwendet werden. Außerdem empfiehlt es sich, mit dem Zahnriemenwechsel auch die Wasserpumpe zu erneuern. Denn Zahnriemen und Wasserpumpe laufen sich mit der Zeit aufeinander ein. In der Folge kann die Kombination aus neuem Zahnriemen und alter Wasserpumpe zu Schäden führen. Nicht selten blockiert die alte Pumpe im Zusammenspiel mit einem neuen Zahnriemen bald, was zum Überspringen des Zahnriemens führen kann. Umgekehrt erfordert eine notwendig werdende Erneuerung der Wasserpumpe stets einen neuen Zahnriemen. So macht es durchaus Sinn, beim Zahnriemenwechsel stets die Wasserpumpe mit zu wechseln.
Zahnriemenwechsel selber machen?
Was bleibt, ist die Frage, ob man den Zahnriemenwechsel nicht selbst durchführen kann oder ob man diesen nicht auch einem Hobbyschrauber oder jeder Werkstatt überlassen kann ? Ganz klar: den Zahnriemenwechsel sollten Sie nur von der auf Ihrem Fahrzeug erfahrenen Vertragswerkstatt durchführen lassen. Der Wechsel ist aufwendig und erfordert spezielle Kenntnisse, Erfahrung und oftmals Spezialwerkzeug. Nach dem Zahnriemenwechsel besteht das Risiko, dass die vom Hersteller vorgegebenen Steuerzeiten nicht mehr eingehalten werden bzw. Kurbelwelle und Nockenwelle nicht mehr absolut synchron laufen. Die kleinste Abweichung kann schon zu großen Schäden am Motor führen.
Zahnriemenwechsel – nur mit Garantie!
Die Marken-Vertragswerkstatt bietet Ihnen auf die Erneuerung des Motorzahnriemens eine Reparatur- und Teilegarantie. So können Sie nach dem Zahnriemenwechsel sorglos fahren und sicher sein, dass Ihr Motor auch zukünftig sprichwörtlich „rund läuft“
Beim Gebrauchtwagenkauf auf den Zahnriemen achten!
Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung des Wechselintervalls achten. Dabei kommt es nicht nur auf die Kilometerlaufleistung des Autos an, sondern wesentlich auch auf das Fahrzeugalter. Ein acht Jahre alter Zahnriemen ist definitiv überfällig, selbst wenn das Auto erst 30.000 km zurückgelegt hat. Man sollte Ihnen den Zahnriemenwechsel stets glaubhaft mit einer Rechnung, dem abgestempelten Eintrag im Serviceheft oder der elektronischen Historie in den Herstellerdatenbanken nachweisen können.
Hier finden Sie Infos zum Thema Motor-Zahnriemen im Autohaus Bellemann
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