Überbrückungshilfen für Klein- und Mittelständler
Ab morgen beantragbar
Speyer. Trotz der erfreulichen Lockerungen der Maßnahmen in vielen gesellschaftlichen Bereichen gebe es auch weiterhin einen erheblichen Bedarf an finanziellen Hilfen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-bedingten Einschränkungen abzumildern, sagt Bundestagsabgeordnete Isabel Mackensen. Daher freue sie sich sehr, dass im Rahmen des Konjunkturprogrammes auch die "Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" mitinbegriffen sind. Ab dem morgigen Mittwoch könnten die Liquiditätshilfen für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden. Um eine schnelle und effektive Hilfe zu gewährleisten, reicht ein digitaler Antrag.
Innerhalb dieser Maßnahmen fänden gerade auch Reisebüros beziehungsweise Reiseveranstalter mit bis zu 249 Mitarbeitenden Berücksichtigung, deren Geschäft in Folge der Pandemie fast vollständig zum Erliegen gekommen sei. Diese Branche lebe vor allem von Provisionen. Nach intensivem Austausch mit Beschäftigten der Branche hat die SPD-Bundestagsabgeordnete einen wichtigen Hinweis geliefert, der noch berücksichtigt wurde. In dem ursprünglichen Papier waren nicht alle Provisionsarten berücksichtigt, sondern nur die Variante, die direkt nach der Buchung beim Veranstalter anfällt. Diese Provisionen machten aber nur etwa 20 Prozent aus. Viel häufiger seien Provisionen, die erst nach der Abreise der Kunden den Reisebüros gut geschrieben werden.
"Mit dieser Problematik habe ich mich in einem Schreiben an den zuständigen Bundeswirtschaftsminister, Peter Altmaier, gewandt. Meine Eingabe findet in dem morgen startenden Überbrückungshilfen Berücksichtigung, da nun alle Arten der Provision darin erfasst sind", so Mackensen. Das sei eine wichtige Unterstützung für die Reisebranche. ps
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