Speyers Oberbürgermeisterin Seiler kritisiert mögliche Ladenöffnung an Osterfeiertagen
Bürger sollen Festtagseinkäufe entzerren
Speyer. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum an den Osterfeiertagen, insbesondere an Karfreitag und Ostersonntag, Geschäfte öffnen dürfen. Wir sollten nicht vergessen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels in den letzten Wochen Großartiges geleistet und viele Überstunden erbracht haben, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Sie haben sich eine Verschnaufpause verdient“, betont Oberbürgermeisterin Seiler. Es sei gegenüber den Bürgern nicht erklärbar, warum sie ihre Familien an Ostern nicht besuchen sollen, gleichzeitig aber einkaufen gehen dürften.
Um eine Entzerrung der Feiertagseinkäufe zu gewährleisten appelliert die Oberbürgermeisterin an die Bürger: „Bitte planen und erledigen Sie Ihre Ostereinkäufe frühzeitig, um längere Wartezeiten und Menschenansammlungen vor und in den Supermärkten zu vermeiden. Ich versichere Ihnen, dass es nach wie vor keinen Versorgungsnotstand gibt und Hamsterkäufe auch vor dem anstehenden Osterwochenende nicht notwendig sind.“
Gemäß der am 17. März 2020 erlassenen Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion dürfen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau- und Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf bis einschließlich 19. April 2020 an allen Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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