Informationsveranstaltung zur neuen Fördermöglichkeit für Vereine in Bad Dürkheim

Polizei Bad Dürkheim im Einsatz | Foto: Polizei Bad Dürkheim
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Bad Dürkheim. Am 12. Dezember 2023 wurde im Stadtrat die neue Richtlinie zur Förderung der Vereine in Bad Dürkheim beschlossen. Bisher gab es in Bad Dürkheim eine finanzielle Förderung nur für Sportvereine und für die Jugendarbeit von Vereinen. Dies wird sich nun ändern.
Ab dem 1. Januar 2024 wird es auch Vereinen mit allen anderen Tätigkeitsfeldern möglich sein, sich von der Stadt fördern zu lassen.
Die neue Richtlinie basiert auf den Förderprinzipien: Transparenz, Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit. Damit möchte die Stadt das ehrenamtliche Engagement der Vereine und ihren Beitrag zur Gemeinschaft fördern und wertschätzen.

Welche Vereine haben Anspruch auf die Förderung?

Bedingungen dafür, dass Vereine eine Förderung beantragen können, sind folgende:

  • Der Verein muss gemeinnützig sein,
  • seinen Vereinssitz in Bad Dürkheim haben und
  • kein reiner Förderverein sein.

Welche Förderungen wird es geben?

Es wird zusätzlich zu bisherigen Fördermöglichkeiten für alle

  • eine Grund- und Mitgliederförderung,
  • eine Investitionsförderung und
  • die Möglichkeit einer Sonderförderung in begründeten Fällen geben.

Was ist besonders?

Manche Vereine haben bisher über Einzelbeschlüsse bereits eine Förderung erhalten. Diese Vereine erhalten für diese Förderungen für die nächsten drei Jahre einen Bestandschutz. Dafür müssen diese nichts weiter tun. Mit einem solchen Verein wurde in der Regel bereits Kontakt aufgenommen. Ab 2024 erhalten diese automatisch einen Bescheid, in dem die zukünftige Förderung so beziffert ist, dass kein Nachteil entsteht.
In diesem Zuge lädt die Stadt Bad Dürkheim alle Vereine zu einer Informationsveranstaltung Montag, 22. Januar, 19 Uhr, ins Dürkheimer Haus ein, bei der die Fördermöglichkeiten und Antragswege erläutert werden sollen. hät/red

Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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