Patientenverfügung: Was kann geregelt werden?
Grünstadt. Jeder von uns kann durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst entscheiden zu können. Von einem Tag auf den anderen kann die Fähigkeit, Entscheidungen eigenständig treffen zu können verloren gehen.
Um sicherzustellen, dass im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit bestimmte Behandlungen oder die medizinische Versorgung nach eigenen Vorstellungen durchgeführt oder unterlassen wird, sollte schon in gesunden Tagen durch eine Patientenverfügung Vorsorge getroffen werden. Über Patientenverfügungen und was darin geregelt werden kann, berichtet der Chefarzt der Abteilung Innere Medizin des Kreiskrankenhauses Grünstadt, Hans Münke, in seinem Vortrag am Mittwoch, dem Mai 2022 um 19.00 Uhr, im Konferenzraum des Verwaltungsgebäudes des Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55. jg/ps
Weitere Informationen:
Eine Platzreservierung ist wegen der begrenzten Raumkapazität unbedingt erforderlich unter der Telefonnummer 06359 809111
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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