Grundstücksbesitzer sind in der Pflicht
Heckenrückschnitt
Neustadt. Die Stadtverwaltung Neustadt weist darauf hin, dass Eigentümer beziehungsweise Besitzer von an Wege angrenzenden Grundstücken dafür Sorge tragen müssen, dass dort stehende Pflanzen - insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut - die Benutzung der Wege nicht beeinträchtigt oder diese beschädigt. Dadurch können Unfälle oder Beschädigungen – vor allem auch an landwirtschaftlichen Fahrzeugen – vermieden werden. Aktueller Anlass ist, dass Eigentümer zurzeit verstärkt an ihre...