Neustadt/Pfalz. Das Ablassen von Flugbenzin in der Luft ist ein Thema, das die Menschen in der Pfalz und damit auch mich stark bewegt. Über aktuelle Fälle war in den letzten Tagen auch wieder in den Medien zu lesen.
Es ist gut, dass wir uns als SPD-Landtagsfraktion in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Es ist für uns klar, dass wir den Druck auf den Bund hochhalten, für den Ablass alternierende Lufträume zuzuweisen und die Erhöhung der Flughöhe für den Ablass von bisher 1.800 auf 3.000 Meter umzusetzen. Leider liegt beides nicht in der Entscheidungshoheit der Länder.
Zunächst zu den Fakten: Endlich gibt es spürbare Fortschritte in der Transparenz der Veröffentlichungen rund um diese Vorfälle – Meldeketten und Infos sind beim Luftfahrt-Bundesamt öffentlich einsehbar. Und: Die Ergebnisse der zahlreichen Messungen im Land sind ebenfalls immer wieder Thema in der öffentlichen Debatte. Bisher ergeben diese Werte der neun Messstellen für Kohlenwasserstoff und 22 Messstellen für Benzol im Land jedoch eindeutig, dass sie allesamt unter den jeweiligen Grenzwerten liegen.
Laut dem Bundesumweltamt besteht keine Gefahr für die Gesundheit, da der abgelassene Kraftstoff vor Erreichen des Bodens zu allergrößten Teilen in CO2 und Wasser aufgespalten wird.
Dabei ist mir als Landtagsabgeordneter besonders wichtig klarzustellen: Das Ablassen von Treibstoff darf grundsätzlich nur in Notfallsituationen erfolgen. Das bedeutet, wenn der Pilot oder die Pilotin für eine sichere Landung das Gewicht der Maschine verringern oder eine Notlandung erfolgen muss. Natürlich unterstütze ich diesen Sicherheitsgedanken. Allerdings ist nach Analyse des Umweltministeriums in Mainz Rheinland-Pfalz im deutschen Luftraum vom sog. „Fuel Dumping“ häufiger betroffen ist als andere Bundesländer. Das ist nicht akzeptabel.
Das Ablassen von Flugbenzin darf nicht gehäuft über dem Pfälzerwald, dem größten zusammenhängenden Waldgebiets Deutschlands, stattfinden. In dem deutsch-französischen Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen bestehen seit 1989 UNESCO-Schutzzonen. Gerade in den sogenannten Kernzonen, die bedeutsames Naturerbe darstellen, muss nachhaltiger Schutz gewährleistet werden.
Auch für die pfälzischen Städte und Gemeinden gilt für mich: die Pfalz darf nicht überdurchschnittlich betroffen sein. Mit der SPD-Fraktion und der Landesregierung werde ich mich weiter mit dem Thema befassen, um – beispielsweise durch den beschriebenen Einsatz für das Heraufsetzen der Ablasshöhe – den Schutzgedanken noch weiter zu stärken.
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