Hambach: Wer hat Baustellenabwässer in den Gully gekippt?
Hambach. Seit vergangenem Donnerstag, 23. März, gab es mindestens fünf Einsätze - drei davon waren Feuerwehreinsätze am Wochenende -, bei denen Gewässerverunreinigungen im Nassenweggraben und dem anschließenden Rückhaltebecken „Obere Hofwiesen“ (auch H&H-Becken genannt) am Zusammenfluss von Hohlbrunnenweggraben und Kanzgraben gemeldet worden sind (Hambach). Das hat die Abteilung Landwirtschaft und Umwelt mitgeteilt.
„Am Donnerstag bin ich vor Ort gewesen und habe einige Stellen im Gerinne lokalisieren können, bei denen es sich augenscheinlich um weiße Dispersionsfarbe handelt“, so Robert Leimkühler. „Am Freitag gab es einen Einsatz mit Alarmierung der Feuerwehr um 16.36 Uhr, so dass zu vermuten ist, dass es sich um einen Verursacher handelt, der wochentags arbeitet und nach seiner Arbeit in/an seinem Haus arbeitet. Bei diesem ersten Feuerwehreinsatz am Freitagnachmittag ist die Substanz bis zum Rückhaltebecken des Kanzgrabens vorgedrungen, worin der Nassenweggraben entwässert.“ Laut Feuerwehr handelt es sich um 2-Komponenten-Bauschaum. Sie hat dann am Freitag mit einigen 1.000 Litern Wasser den Nassenweggraben freigespült.
Am Samstagmittag kam es dann noch einmal zu einem Gewässerunfall der gleichen Art, bei dem wieder die Feuerwehr ausrücken musste.
Es kommt leider nicht selten vor, dass Malerfarbe oder andere flüssige Abfälle absichtlich in Straßengullys gekippt werden, welche aufgrund der in Hambach vorhandenen Trennkanalisation zunächst in einen Regenwasserkanal und anschließend in ein verrohrtes Gewässer gelangen, welche Außerorts als offene Gerinne verlaufen. In den meisten Fällen fällt die Gewässerverunreinigung erst dort auf. „Wir gehen davon aus, dass den meisten Verursachern nicht bewusst ist, dass ihre Abwässer nicht in die zentrale Kläranlage, sondern in ein Gewässer fließen.“
Hinweise nimmt die Abteilung Landwirtschaft und Umwelt entgegen: umwelt@neustadt.eu.
Ergänzende Infos: Informationen können dem Geoportal Wasser entnommen werden:
https://gda-wasser.rlp-umwelt.de/GDAWasser/client/gisclient/index.html?applicationId=12588
Chemikalien wie zum Beispiel Farben und Bauschäume unterliegen der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz: REACH), weshalb die Hersteller für ihre Produkte unter anderem Sicherheitsdatenblätter veröffentlichen müssen. Darin sind Dispersionsfarben mit WGK 1 als schwach wassergefährdend deklariert mit dem Hinweis „Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen“. Letzteres gilt auch für PU-Schäume (Stichwort Umweltschutzmaßnahmen). cd/red
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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