Rotary spendet 21.800 Euro an Lichtblick

Übergabe des Erlöses des Rotary Adventskalenders 2023 den Leiter der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick in Neustadt, Robin Rothe (3. vl) am 8.4.24 durch Ralf Anselmann (4. vl, Rotary Präsident) im Beisein von Dorothee Wüst (1. Vl, Kirchenpräsidentin) und Andreas Rummel, Dekan)  | Foto: red
  • Übergabe des Erlöses des Rotary Adventskalenders 2023 den Leiter der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick in Neustadt, Robin Rothe (3. vl) am 8.4.24 durch Ralf Anselmann (4. vl, Rotary Präsident) im Beisein von Dorothee Wüst (1. Vl, Kirchenpräsidentin) und Andreas Rummel, Dekan)
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Neustadt. Der Verkauf des Rotary Adventskalenders 2023 erzielte einen Reinerlös von 15.500 Euro, der jetzt im Beisein von Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst, Dekan Andreas Rummel und Robin Rothe, Leiter des Lichtblick vom Rotary Präsidenten 23/24 Ralf Anselmann als Spende übergeben wurde. Zusammen mit dem Erlös der Benefiz-Veranstaltung „Jazz im Weingut“ unterstützt Rotary Neustadt damit den Lichtblick mit 21.800 Euro bei wichtigen Projekten.

Robin Rothe, Leiter des Lichtblicks, bedankte sich bei Rotary für die „beeindruckende Spendensumme“, die unter anderem in Ausbau und Ausstattung des neu errichteten Aufenthaltsraumes für Bedürftige auf dem Areal in der Amalienstraße 3, aber etwa auch in die Ausweitung des aktuellen Frühstücksangebotes fließen soll. Kirchenpräsidentin Wüst unterstrich noch einmal die Bedeutung der Arbeit des Lichtblicks und die Wichtigkeit der Unterstützung durch Spenden, insbesondere „solch Bedeutender wie der von Rotary“ und bedankte sich im Namen des Protestantischen Dekanats Neustadt als Träger des Lichtblicks nochmals ausdrücklich für die Unterstützung.
Die Tagesbegegnungsstätte Lichtblick engagiert sich seit vielen Jahren für bedürftige und benachteiligte Bürger unserer Stadt mit großem Engagement und nachhaltigen Angeboten. Betreut werden täglich 25-50 Bürger, bei Sonderveranstaltungen auch mehr. Angeboten wird mittlerweile eine breite Palette an Unterstützungsleistungen, etwa in den Bereichen Frühstück, Mittagessen, Duschmöglichkeit, Kleiderkammer, Möbellager, oder auch bei der Zurverfügungstellung einer Postadresse für Wohnsitzlose als Voraussetzung zur Beantragung von Sozialleistungen. Hierbei werden auch gezielt Bedürftige selbst in die Leistungserbringung mit eingebunden. red

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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