Änderung der Gefahrenabwehrverordnung genehmigt
Hundekotbeutel sind mitzuführen
Der Stadtrat hat im letzten Jahr beschlossen, dass künftig alle Hundehalter für die vollständige Beseitigung von Hundekot geeignete unbenutzte Hundekotbeutel mitzuführen haben. Nun wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier die entsprechende Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung genehmigt und tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Verpflichtung betrifft das gesamte Gebiet von Schifferstadt, also nicht nur den bebauten Ortsteil, sondern auch die Feld- und...