Menschen mit Behinderungen: Inklusionsbetriebe sind positive Beispiele für Teilhabe am Arbeitsleben
Rheinland-Pfalz. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Anspruchs ist die Teilhabe am beruflichen Leben. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, die Menschen mit und ohne Behinderungen regulär beschäftigen. Dabei agieren sie wirtschaftlich und behaupten sich wie andere Unternehmen am Markt. Das Integrationsamt...