Ebenso in den Außenstellen
Zugang zur Kreisverwaltung Kusel nur mit 3G
Kusel. Ab Dienstag, den 7. Dezember gilt für alle BesucherInnen der Kreisverwaltung sowie der Außenstellen die 3G-Regel, d.h. alle BesucherInnen müssen vor Betreten des Verwaltungsgebäudes einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Dabei darf der Nachweis eines Schnelltests höchstens 24 Stunden alt sein, der eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden. Ohne entsprechende Nachweise kann der Zutritt zum Verwaltungsgebäude nicht gewährt werden. BesucherInnen werden ab sofort auf...