Abstellplätze für Fahrräder und Ladestationen für E-Autos in der Landesbauordnung gesichert
Rahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität
Baden-Württemberg. Zukünftig müssen bei Wohnungsneubauten Leerrohre für Elektrokabel und bei Nicht-Wohngebäuden Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden. Für Fahrräder sind praxisgerecht und entlang des Bedarfs sichere Abstellplätze einzurichten, teilt das Baden-Württembergische Verkehrsministerium mit. Die Kommunen haben sich an den Empfehlungen von Fachgesellschaften wie der Forschungsgesellschaft für Verkehrs- und Straßenwesen (FGSV) grundsätzlich zu orientieren. Die unteren...