Abstellplätze für Fahrräder und Ladestationen für E-Autos in der Landesbauordnung gesichert
Rahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität
Baden-Württemberg. Zukünftig müssen bei Wohnungsneubauten Leerrohre für Elektrokabel und bei Nicht-Wohngebäuden Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden. Für Fahrräder sind praxisgerecht und entlang des Bedarfs sichere Abstellplätze einzurichten, teilt das Baden-Württembergische Verkehrsministerium mit. Die Kommunen haben sich an den Empfehlungen von Fachgesellschaften wie der Forschungsgesellschaft für Verkehrs- und Straßenwesen (FGSV) grundsätzlich zu orientieren. Die unteren Baurechtsbehörden achten darauf , dass die Kommunen dieser Pflicht nachkommen. Kommunen, die im Umwelt- und Klimaschutz ambitionierter sind, haben die Möglichkeit, über diesen Mindeststandard hinauszugehen. Das wurde jetzt in der Landesbauordnung festgeschrieben. Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich zufrieden über den Kompromiss zur Landesbauordnung gezeigt. „Ich bin froh, dass endlich eine Lösung gefunden wurde, die einen Mindestrahmen für die Förderung nachhaltiger Mobilität darstellt", so der Minister. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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