SKFM Bad Dürkheim

Beiträge zum Thema SKFM Bad Dürkheim

Ratgeber
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Online Vortrag "Vorsorgende Verfügungen"
Wer handelt für mich, wenn ich es nicht mehr kann?

Die SKFM Betreuungsvereine Landau, Germersheim, Ludwigshafen und Bad Dürkheim laden zu einem Online Vortrag über "vorsorgenden Verfügungen" am 14.11.24 um 18 Uhr ein. Wer handelt für mich, wenn ich meine eigenen (rechtlichen) Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Wer trifft dann die Entscheidungen? Eine Möglichkeit ist es, mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die dann handeln und entscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht kann sehr umfassend sein und soll in der Regel...

Ratgeber
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SKFM - Betreuungsverein Bad Dürkheim
Online Vortrag "vorsorgende Verfügungen"

der SKFM Betreuungeverein Bad Dürkheim lädt ein zu einem Online Vortrag über "vorsorgenden Verfügungen" am 08.11.23 um 18 Uhr. Wer handelt für mich, wenn ich meine eigenen (rechtlichen) Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Wer trifft dann die Entscheidungen? Eine Möglichkeit ist es, mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die dann handeln und entscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht kann sehr umfassend sein und soll in der Regel die Einrichtung einer rechtlichen...

Lokales
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Wir sind da - für noch mehr Selbstbestimmung
Aktionswoche der katholischen Betreuungsvereine

Wir sind da - für noch mehr Selbstbestimmung - so lautet das Motto der diesjährigen, bundesweiten Aktionswoche der katholischen Betreuungsvereine an der sich auch der SKFM Bad Dürkheim beteiligt. Das Motto weist auf die Änderung des Betreuungsgesetztes hin, die ab 01.01.23 gilt und das bisherige Recht reformieren soll. Ziel ist es u.a. insbesondere das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen noch mehr als bisher zu stärken.  Selbstbestimmung bedeutet aber auch, sich in "guten" Tagen...

Ratgeber
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SKFM - Betreuungsverein
Gedanken über eine Patientenverfügung

Viele Menschen sorgen sich derzeit wegen der Krankheit COVID 19 und machen sich ihre Gedanken um eine Patientenverfügung. Besteht bereits eine Patientenverfügung muss diese in der Regel nicht korrigiert werden. Haben sich aber Ansichten, Wünsche und Vorstellungen zu medizinischen Maßnahmen geändert, dann sollte man das Dokument zur Hand nehmen und den neuen Auffassungen anpassen. Das ist problemlos möglich, solange der Verfasser einwilligungsfähig ist, also die Bedeutung und Tragweite einer...

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