SKFM - Betreuungsverein
Gedanken über eine Patientenverfügung

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Viele Menschen sorgen sich derzeit wegen der Krankheit COVID 19 und machen sich ihre Gedanken um eine Patientenverfügung.
Besteht bereits eine Patientenverfügung muss diese in der Regel nicht korrigiert werden. Haben sich aber Ansichten, Wünsche und Vorstellungen zu medizinischen Maßnahmen geändert, dann sollte man das Dokument zur Hand nehmen und den neuen Auffassungen anpassen. Das ist problemlos möglich, solange der Verfasser einwilligungsfähig ist, also die Bedeutung und Tragweite einer Behandlung oder die Ablehnung derselben erkennen und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Entscheidung abwägen kann.

Wenn noch keine Patientenverfügung verfasst wurde, so denkt der eine oder die andere vielleicht gerade darüber nach.
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, dass sich an die behandelnden Ärzte richtet und regelt, welche medizinischen Maßnahmen man in einer bestimmten Behandlungssituation ablehnt oder eben auch ausdrücklich wünscht.
Da man als Verfasser einer Patientenverfügung natürlich nicht jede Situation voraussehen kann, in der man in die Lage kommt, nicht mehr mit dem behandelnden Arzt über die eigene Therapie und Behandlung sprechen zu können, ist es sinnvoll, persönliche Vorstellungen vom Leben und vom Sterben darzulegen. In welcher Situation wünschen Sie, dass eine Behandlung nicht stattfindet oder beendet wird? Welche Behandlungen lehnen Sie ab? Was ist Ihnen wichtig, worauf soll nicht verzichtet werden, solange es medizinisch sinnvoll ist?

Da Antworten auf diese Fragen bei jedem Menschen anders lauten und vieles auch davon beeinflusst wird, ob ich als Verfasser einer Patientenverfügung vielleicht bereits Vorerkrankungen habe, welche Erfahrungen ich persönlich oder in meinem nahen Umfeld mit dem Thema Krankheit und Sterben gemacht habe oder welche Werte und Überzeugungen mich prägen, sind Patientenverfügungen so individuell wie das Leben ihrer Verfasser.

Die Patientenverfügung greift dann, wenn der Verfasser mehr nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die Patientenverfügung soll mit einer Vollmacht verknüpft werden, damit eine Vertrauensperson den Willen des Betroffenen umsetzten und die Einhaltung der Verfügung durchsetzen kann.
Wer über die Erstellung einer Patientenverfügung nachdenkt, sollte auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung in Betracht ziehen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson nicht nur die medizinische Behandlung im Sinne des Betroffenen bestimmen, sondern auch weitere Fragen klären und Angelegenheiten erledigen.
Bei Fragen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne!

Autor:

Nicole Gruber aus Bad Dürkheim

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