Land passt Einkommensgrenzen bei Bau von Immobilien an
Förderung von Wohnraum
Wohnraumförderung. Viele der rheinland-pfälzischen Haushalte sind für die Landesprogramme der Wohnraumförderung, die die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abwickelt, antragsberechtigt – und ab sofort steigt ihr Anteil weiter: Denn die Einkommensgrenzen, die sich nach der Gesamtzahl der im Haushalt lebenden Erwachsenen sowie Kinder richten, wurden zum 1. Januar 2020 erweitert. Von der Anpassung profitieren zum einen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die eine selbst...