Nicht-öffentliche Versammlung
Jagdgenossenschaft
Annweiler am Trifels. Am Mittwoch, 13. Juli, um 19 Uhr, findet im Märchenstübchen, Annweiler-Sarnstall, Annweiler Straße 8, eine nicht-öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft für alle Jagdgenossen in Annweiler am Trifels statt. Einlass ist 18 Uhr.
Es sind folgende Tagesordnungspunkte geplant: Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von diesen gehaltenen Flächen, Berichte des Vorstandes mit anschließender Aussprache, Bericht des Kassenwartes, Entlastung des Vorstandes, Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages, Beratung und Beschlussfassung: Aktualisierung der Satzung der Jagdgenossenschaft Annweiler, Beratung und Beschlussfassung: Übertragung der Organisation und Verhandlungsführung bei Verpachtung und Teilverpachtung sowie der Zuschlagserteilung bei Verpachtung und Teilverpachtung auf den Vorstand der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaftssatzung (alt und neu) kann vorab nach Absprache unter der Telefonnummer 06346 027275 bei Herrn Horst Daum, Pirmasenser Straße 14, 76855 Annweiler Sarnstall eingesehen werden. Hier liegt auch die Übersicht der Grundstücke und deren Eigentümer aus, die seit Mittwoch, 29. Juni nach Absprache eingesehen werden kann.
Stimmberechtigte Mitglieder der Jagdgenossenschaften sind alle Eigentümer von Grundflächen der Gemarkung Annweiler am Trifels und der Ortsteile der Stadt Annweiler, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, keinen Eigenjagdbezirk bilden und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Stimmberechtigung der Mitglieder und schriftlich Bevollmächtigten wird vor Beginn der Versammlung überprüft. Im Falle von Unklarheiten hat der Jagdgenosse seine Vertretungsbefugnis und Stimmberechtigung durch Vorlage entsprechender Unterlagen (Grundbuchauszüge, Erbscheine, Zustimmungserklärungen von Miterben oder ähnlichem) nachzuweisen. Miteigentümer eines Grundstücks (auch Eheleute) können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Wegen der aufwändigen Überprüfung sollten Teilnehmer um 18 Uhr erscheinen.
Wünsche und Anträge, die die Tagesordnung verändern, sind bis Donnerstag, 7. Juli, beim Jagdvorsteher schriftlich einzureichen. jg/ps
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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